Drucksache 18/12850
– 1590 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„getroffenen IP-Verkehre (…) [gespeichert werden] und damit alle in diesen IP-Verkehren auftauchenden Personen (Absender, Empfänger, Forenteilnehmer, Teilnehmer
der sozialen Netzwerke etc.).“8578
Den von Snowden enthüllten Dokumenten, ist zu entnehmen, dass das Front-End der Software den Nutzer_innen eine umfassende Darstellungsmöglichkeit der erfassten Informationen bietet. Aufgrund eines Betrachtungstools sei es den Analyst_innen möglich, zum Teil bereits innerhalb des Programms die in annähernder Echtzeit lesbar gemachten Inhalte der Daten direkt ansehen zu können. Dabei werden in der Darstellung auch gleich Informationen miteinander vernetzt angezeigt.8579
Für den BND
„ist XKeyscore in Bad Aibling ein wichtiger Baustein bei der Erfassung und Analyse
von Internetdaten. Der BND nutzt das Programm ausschließlich für die Aufklärung
ausländischer Satellitenkommunikation.“8580
Belegt ist, dass der BND mittels der Software das Internet nach Informationen und Hinweisen durchsucht
und anschließend – auch in XKEYSCORE – umfangreiche Datensammlungen erstellt. Aus den unterschiedlichen Einsätzen aufgrund dieser zahlreichen Funktionen des Programms resultiert auch eine Vielzahl unterschiedlicher Gefahren von Grundrechtsverletzungen.
1.
Einsatz von XKEYSCORE im BND
Der BND erhielt XKEYSCORE bereits im Jahr 2007 von der NSA und setzte es in seiner Außenstelle in Bad
Aibling ein8581, um massenhaft personenbezogene Meta- und Inhaltsdaten erheben, verwenden und automatisiert analysieren zu können.
Das Programm wurde laut Zeugenaussage des BND-Mitarbeiters W. K. zumindest bis 2014 „für die Aufklärung ausländischer Satellitenkommunikation eingesetzt“8582 und damit für die bei diesem Ansatz stattfindende Massenüberwachung des BND in Bad Aibling8583. Auch für „die Zukunft“ kann der Zeuge einen solchen Einsatz „nicht ausschließen, weil es ein sehr mächtiges System ist.“8584 Auch in zwei weiteren Außenstellen des BND wurde seit Februar 2013 XKEYSCORE getestet.8585 Ob und wie der BND das Programm
auch am Kabel einsetzte, konnte im Detail nicht untersucht werden.
Der BND hätte XKEYSCORE aus diversen Gründen nicht verwenden dürfen. Sowohl die Erhebung von
Meta- und Inhaltsdaten, als auch die Speicherung, Verarbeitung, Analyse und die Übermittlung von Daten
8578)
8579)
8580)
8581)
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8583)
8584)
8585)
unter 1.F.III), zitiert nach netzpolitik.org, https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetzund-verfassung-allein-in-bad-aibling/, abgerufen am 11.06.2017.
MAT A Sek-1b, S. 930 ff.; vgl. Spiegel Online vom 31. Juli 2013, „NSA-System XKeyscore – Die Infrastruktur der totalen Überwachung“.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 7.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 14.08.2013, BT-Drucksache 17/14456, S. 21.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 17.
Vgl. hierzu Kapitel V.9. Datenübermittlungen des BND an die NSA aus Bad Aibling.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 18.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 14. August 2013, Bundestagsdrucksache 17/14456,
S. 21.