Drucksache 18/12850

– 1586 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

TKG zu würdigen. Im Fall der Operation GLO[...]8560 richtet sich ein solcher Vorwurf insbesondere gegen
die beteiligten und verantwortlichen Beamt_innen des BND.
2.

Operation M[...]S[...]8561

Nachdem sich der Zeuge S. L. in seiner Zeugenvernehmung im Dezember 2014 als benannter Projektleiter
für die Operation EIKONAL über eine weitere Operation mit einem amerikanischen Dienst geäußert
hatte8562, hatte der Untersuchungsausschuss am 18. Dezember 2014 auf Antrag der Oppositionsfraktionen
Unterlagen zu allen vom BND mit Nachrichtendiensten der sogenannten Five Eyes durchgeführten Erfassungsprojekten beigezogen.8563 Die Beiziehung und Kenntnisnahme der Materialien und Vorgänge beschränkte sich nach Beurteilung durch den BND und das Bundeskanzleramt dann auf die Operation
GLO[...]8564 sowie eine solche mit einem britischen Nachrichtendienst.
Ob die Nichtübermittlung von weiteren Materialien und Informationen zu anderen Operationen des BND mit
Nachrichtendiensten der Five Eyes fehlerfrei erfolgt, lässt sich nicht feststellen.8565 Die Bundesregierung hat
nach eigener Auffassung eine Vorlage entsprechender Unterlagen abgelehnt, da diese nach ihrer Auffassung
nicht untersuchungsgegenständlich seien. Dass dies der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht8566 und die Kontrollrechte des Parlamentes einschränkt, hat die Bundesregierung gemeinsam mit
den Koalitionsfraktionen an sich abperlen lassen.
Die Umstände der Behandlung der hier bewerteten Operation im Untersuchungsausschuss selbst sind an sich
bereits bemerkenswert. Nachdem Unterlagen über die Operation zunächst nur gegenüber den Obleuten und
dem Vorsitzenden vorgelegt worden waren, versuchte die Bundesregierung auch durch parallele Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemeinsam mit den Obleuten eine weitere Behandlung in der Beweisaufnahme des Ausschusses möglichst zu vermeiden. Hintergrund waren die kolportierten
Drohungen aus Großbritannien.8567 Die Obleute des Ausschusses sollten sich auf diese Weise von der nachdrücklich durch die britische Regierung gewünschten Geheimhaltung der Operation selbst sowie der Einzelheiten überzeugen. Dies war im Ergebnis insofern erfolgreich, als der Ausschuss die schließlich erst im
Herbst 2016 für alle Ausschussmitglieder und die berechtigten Mitarbeiter_innen einsehbaren Akten nicht
ordnungsgemäß als Beweismaterialien beigezogen hat. Tatsächlich heißt es im entsprechenden Verfahrens-

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Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 76.
Beweisbeschlüsse BND-19 und BND-21.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
netzpolitik.org vom 5. Juni 2015 „Angezapfte Glasfasern: BND und Kanzleramt verschweigen zehn weitere Operationen zur Internet-Überwachung“ (abgerufen am 16.06.2017), https://netzpolitik.org/2015/angezapfte-glasfasern-bnd-und-kanzleramt-verschweigen-zehn-weitere-internet-abschnorchel-aktionen/.
BVerfGE 124, 78 (117), http://www.bverfg.de/e/es20090617_2bve000307.html.
Süeddeutsche Zeitung vom 5. Februar 2015, „BND versucht NSA-Aufklärer in die Falle zu locken”, http://www.sueddeutsche.de/politik/eklat-im-untersuchungsausschuss-bnd-versucht-nsa-aufklaerer-in-die-falle-zu-locken-1.2337559 (abgerufen am
16.06.2017).

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