Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1371 –
Drucksache 18/12850
Seite (DOCPER-Büro, Departement of the Army-Headquarters, United States Army, Europe, and Seventh
Army-DOD Contractor Personnel Office) ein Verbalnotenwechsel zwischen der US-Botschaft in Deutschland und dem Auswärtigen Amt durchgeführt werden. Das DOCPER-Büro übersendet dazu den Entwurf
einer US-Verbalnote, die Unterlagen des Vertrags zwischen den Streitkräften und dem betreffenden Unternehmen und ein Memorandum of Records, das die wesentlichen Vertragsbestandteile in gekürzter Fassung
enthält, in deutscher und englischer Sprache. Die Verbalnoten werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht,
in Kopie an Länderbehörden und Ressorts weitergeleitet und beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach
Art. 102 der Charta der Vereinten Nationen registriert. Dabei handelte es sich zuletzt um 50 bis 100 Fälle,
die aufgrund der offiziellen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt auch seit Jahren bekannt sind.
Das Auswärtige Amt ist zur wohlwollenden und zügigen Prüfung vorgelegter Anträge verpflichtet und überprüfte so bis Sommer 2013 in erster Linie die Übereinstimmung der Tätigkeitsprofile der betroffenen USFirmen auf Plausibilität mit dem Bedarf, der von den US-Streitkräften angemeldet worden war. Geprüft
wurde ferner, ob konkrete Anhaltspunkte für einen etwaigen von der betreffenden Firma begangenen Verstoß
gegen deutsches Recht gegeben waren. Mit Blick auf den Verdacht des Transports bzw. von Überstellungen
von Häftlingen nach Guantanamo (Fall Murat Kurnaz) über deutschen Luftraum oder militärische US-Stützpunkte in Deutschland wurde etwa eine Zusicherung der US-Seite verlangt, dass die Unternehmen nicht an
Tätigkeiten im Zusammenhang mit solchen Festnahmen beteiligt wurden. Ansonsten wurde auf die Einhaltung des deutschen Rechts durch die US-Amerikaner vertraut. Für die Kontrolle der Tätigkeiten der Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen waren die Bundesländer zuständig.
Ein solcher Antrag konnte und kann von der US-Seite nicht beliebig für jede US-Firma gestellt werden.
Voraussetzung eines Antrags ist vielmehr, dass die konkrete Tätigkeit in eine der beiden Gruppen von Dienstleistungen fällt, zu denen auf der Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Rahmenvereinbarungen zwischen der deutschen und der US-amerikanischen Seite geschlossen sind: Das sind zum einen
medizinisch-soziale Truppenunterstützung und -versorgung für die US-Streitkräfte in Deutschland und zum
anderen sogenannte analytische Dienstleistungen, welche insbesondere nachrichtendienstliche Tätigkeit umfassen. Die Rahmenvereinbarung für den Bereich Truppenbetreuung datiert vom 27. März 1998, die Rahmenvereinbarung für den Bereich analytische Tätigkeiten wurde am 29. Juni 2001 geschlossen.
3.
Überarbeitung des DOCPER-Verfahrens
Im Lichte der Snowden-Veröffentlichungen richtete sich die öffentliche Kritik im Jahr 2013 vor allem gegen
die Privilegierung von Firmen aus der Kategorie analytische Tätigkeiten (Analytical Support Services). Die
unterstellte Ausspähung deutscher Bürger durch die USA soll demnach über das DOCPER-Verfahren und in
Deutschland tätige sogenannte Contractors im Dienste der NSA indirekt gefördert worden sein. Laut Nr. 1
der 2001 geschlossenen Rahmenvereinbarung bzw. der Anlage dazu umfassen die Analytical Support Services „Tätigkeiten im Bereich der militärischen Planung und nachrichtendienstlichen Analyse sowie Tätigkeiten zur Unterstützung verschiedener Kommandobereiche durch Strategie- und Kriegsplanung“. Als Tätigkeitsbeschreibung für Analysten werden unter anderem Intelligence Analyst – Signal Intelligence (SIGINT) und Intelligence Analyst – Measurement and Signature aufgeführt. Sie sollen technische Daten wie