Drucksache 18/12850

– 1370 –

III.

Contractors und DOCPER-Verfahren

1.

Kritische Berichterstattung

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Im Zusammenhang der Berichterstattung zum Geheimen Krieg wurde der Umstand kritisch beleuchtet, dass
Firmen, die für die US-Nachrichtendienste tätig sind, in Deutschland Vergünstigungen und Staatsaufträge
erhielten. Der Ausschuss hat zu den mit dieser Kritik angesprochenen Sachverhalten umfangreiche Akten
vorgelegt bekommen. In der Beweisaufnahme haben nach Auswertung der Akten diese Aspekte aber bei den
Befragungen nur eine Nebenrolle gespielt.
Die Presse zeichnete in ihren Berichten Ende 2013 das Bild einer engmaschigen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen US-Dienststellen, deutschen öffentlichen Stellen und Firmen aus den USA und aus Deutschland: Firmen, die mit US-Nachrichtendiensten kooperieren, erhielten auch in Deutschland Staatsaufträge, für
US-Dienststellen in Deutschland tätige US-Firmen erhielten Vergünstigungen, von Aufträgen des US-Militärs in Deutschland profitierten auch zahlreiche deutsche Firmen. Zu diesem Themenkomplex wurde im Bundestag auch eine große Zahl von Fragen im parlamentarischen Fragewesen gestellt. Die Antworten der Bundesregierung darauf nehmen in der Aktenvorlage an den Ausschuss breiten Raum ein.
Kritisiert wurden dabei insbesondere Aufträge öffentlicher Stellen an die Firma CSC – die in die verdeckte
Rückführung des deutschen Staatsbürgers Khaled El-Masri aus einem US-Foltergefängnis in Afghanistan
verwickelt gewesen sein soll. Die Bundesregierung betont in Beantwortung einer Kleinen Anfrage, sie habe
von dem in der Presse erhobenen Vorwurf, die Firma CSC sei in die „Rendition Flights“ der CIA verstrickt,
vorher nicht gewusst. Nach Bekanntwerden habe sie die CSC-Deutschland um eine schriftliche Stellungnahme gebeten und Gespräche mit den Verantwortlichen geführt. Verstöße gegen Sicherheits- oder Vertraulichkeitsauflagen seien nicht festgestellt worden. Es gebe keine Rechtfertigung, bestehende Verträge nicht
zu erfüllen oder die Auftragspraxis zu ändern. Dem Ausschuss liegen aus der Beweisaufnahme auch keine
Anhaltspunkte vor, die die Angaben und Einschätzung der Bundesregierung in Zweifel ziehen.
Erörtert wurde im Rahmen der öffentlichen Beweisaufnahme das mit dem Vorwurf der zumindest politisch
zweifelhaften Begünstigung von US-Firmen angesprochene sogenannte DOCPER-Verfahren.
2.

Hintergründe

Das DOCPER (Department of Defense Contractor Personnel)-Verfahren dient der Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Art. 72 Abs. 4 i. V. m. Art. 72 Abs. 1 b). Danach
sind US-amerikanische Unternehmen, die ausschließlich für die US-Streitkräfte in Deutschland als Vertragsunternehmen tätig sind, von bestimmten Vorschriften zur Handels- und Gewerbezulassung mit dem Ziel zu
befreien, US-amerikanische Truppen in Deutschland zu unterstützen. Ihre Beschäftigten sind in Deutschland
aufenthaltsberechtigt. Laut Art. II des Truppenstatuts haben sie sich an deutsches Recht zu halten und unterliegen für Handlungen, die nur nach deutschem Recht, nicht aber nach US-Recht strafbar sind, der deutschen
Strafgerichtsbarkeit.
Bevor ein entsprechendes US-Unternehmen eine solchermaßen von deutschen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Verpflichtungen freigestellte Tätigkeit in Deutschland aufnehmen kann, muss auf Antrag der US-

Select target paragraph3