Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

militärischen Einrichtungen. Teilweise wurden auch Luftbilder, Kartenmaterial oder Laptops bei den Befragungen eingesetzt. In Einzelfällen kam es auch vor, dass nach dem konkreten Aufenthaltsort von Personen
gefragt wurde.
Eine militärische Bedeutung und Nutzung der gewonnenen Informationen ist zumindest denkbar, und sei es
auch nur zu einer allgemeinen militärischen Lagebeurteilung, etwa im Rahmen des Schutzes eigener Truppen
bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Darüber hinaus waren und sind derartige Informationen für die Bundesregierung aber auch eine unverzichtbare Grundlage für Überlegungen und Handlungen sowohl im außenund sicherheitspolitischen als auch etwa im entwicklungspolitischen Bereich.
Die Bundesregierung ist der Berichterstattung über den sogenannten „Geheimen Krieg“, in der unter anderem
der Vorwurf erhoben wurde, in Deutschland bei der Befragung von Asylbewerbern gewonnene Informationen würden für den Einsatz von US-Kampfdrohnen genutzt, stets mit der Feststellung entgegengetreten, dass
die Zielsetzung der Befragungen der HBW zu keiner Zeit die Gewinnung von Informationen zur Vorbereitung von Drohneneinsätzen war. Vielmehr sollten Erkenntnisse über wirtschaftliche, politische und militärische Strukturen der Herkunftsregionen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung gewonnen werden.
Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass solche Informationen auch zum militärischen Lagebild
der alliierten Partnerdienste beitragen könnten.
Konkrete Hinweise darauf, dass diese Information unrichtig gewesen wäre, hat die Beweisaufnahme, in deren
Verlauf der Ausschuss zahlreiche Zeugen aus dem BND, darunter auch mehrere ehemalige Mitarbeiter der
HBW, Zeugen aus dem Bundeskanzleramt sowie dem BAMF befragt hat, nicht erbracht. Zeugen berichteten
vielmehr, dass im Zuge der Befragungen gewonnene Daten, die möglicherweise für eine Geolokalisation
militärischer Ziele geeignet gewesen wären, vor der Weitergabe an den ausländischen Kooperationspartner
ungenau und damit für eine militärische Nutzung unbrauchbar gemacht wurden. Der ehemalige BND-Präsident Schindler sagte hierzu aus, er habe bereits bei seinem Amtsantritt als Präsident des BND eine Weisungslage bzw. eine ständige Praxis vorgefunden, nach der Georeferenzdaten vor der Weiterleitung ungenau gemacht werden. Diese Praxis rühre seiner Kenntnis nach noch aus der Amtszeit seines Amtsvorgängers Uhrlau.
Bei einer im November 2013 ausweislich ihres Wortlauts explizit aufgrund von Presseberichten über USDrohneneinsätze an die HBW erteilten Weisung, keine militärisch nutzbaren Daten an ausländische Nachrichtendienste zu übermitteln, handelte es sich vor diesem Hintergrund nach Zeugenaussagen um eine rein
vorsorgliche Bekräftigung der jahrelang geübten Praxis, die Kooperation wegen einer möglichen Einbeziehung vom BND gewonnener Daten in US-amerikanische Drohnenangriffe sensibel zu handhaben. Es habe
aber keine konkreten Hinweise gegeben, dass BND-Daten für tödliche Drohneneinsätze verwandt worden
seien.
Im Übrigen hat die Beweisaufnahme weder Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Entscheidung
zur Schließung der HBW im Jahr 2014 und den Berichten über die angebliche Übermittlungen von Zielkoordinaten für sogenannte „targeted killings“ erbracht, noch liegen nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme

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