Drucksache 18/12850

– 1366 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Beweisaufnahme hat keinen Hinweis darauf erbracht, dass – wie wiederholt von der Opposition unterstellt – Inhalte der Befragungen (sei es solche von gemischten Befragungsteams oder solche aus allein von
Mitarbeitern der Partnerdienste geführten Befragungen) dem BND vorenthalten oder an diesem vorbei direkt
an die jeweiligen ausländischen Nachrichtendienste übermittelt worden wären. Die vom Ausschuss befragten
Zeugen haben vielmehr glaubhaft versichert, dass aufgrund der organisatorischen Einbindung der Partnerbefrager, der oftmals mehrjährigen Zusammenarbeit und der gemeinsamen Vor- sowie Nachbereitung aller
Befragungen sichergestellt war, dass die gewonnenen Erkenntnisse aus den Befragungen zunächst an den
jeweiligen Befragerführer der HBW und erst danach über die HBW bzw. den BND an den ausländischen
Partnerdienst weitergegeben wurden.
Dennoch ist diese offenbar aufgrund von Personalengpässen, namentlich eines Mangels an ausgebildeten
deutschen Befragern auf Seiten der HBW, zeitweilig in Einzelfällen geduldete Praxis der Durchführung von
Befragungen allein durch Mitarbeiter der ausländischen Partnerdienste, insbesondere der DIA, kritisch zu
bewerten. Diese Praxis wurde allerdings nach ihrem Bekanntwerden im für die Fach- und Dienstaufsicht über
den BND zuständigen Bundeskanzleramt im November 2013 untersagt. Es wurde angewiesen, Befragungen
ausländischer Partnerbefrager künftig nur noch im Beisein eines BND-Mitarbeiters durchzuführen. Dass im
Zuge des Personalabbaus bei der HBW nicht regelmäßig überprüft wurde, ob mit den verbleibenden Kräften
die weiterhin durchzuführenden Befragungen regelgerecht durchgeführt werden konnten, erachtet der Ausschuss für ein erhebliches Versäumnis der zuständigen Führungsebenen im BND. Zugleich konnte auch die
intensive Zeugenbefragung nicht aufklären, wie effektiv das Personal in der HBW wirklich eingesetzt worden
war.
2.

Zusammenarbeit HBW – BAMF / Auswirkungen Asylverfahren

Die HBW kooperierte eng mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zur Vorbereitung
der Befragung von potentiell auskunftsfähigen Personen wurden durch das BAMF Personendaten aus dem
Asylverfahren an die HBW übermittelt. Durch das „Sicherheitsreferat“ des BAMF, in dem auch ein Mitarbeiter des BND als Verbindungsbeamter eingesetzt war, wurden der HBW anhand eines Kriterienkatalogs
Asylbewerber für mögliche Befragungen durch die HBW genannt. Anhörungsprotokolle aus dem Asylverfahren von Asylbewerbern, die potentiell über für die Aufgabenerfüllung der HBW interessantes Wissen
verfügten, wurden von den Entscheidern des BAMF vor Ort zunächst an das „Sicherheitsreferat“ geschickt,
dort dann daraufhin bewertet, ob Sachverhalte vorliegen, bei denen eine Übermittlung an Sicherheitsbehörden opportun ist und gegebenenfalls an die HBW weitergeleitet. Die Art und Weise der Zusammenarbeit war
in nicht zu kritisierender Weise in der Dienstanweisung „Asyl“ des BAMF konkretisiert.
Die Nachrichtendienste des Bundes, darunter der BND bzw. die HBW sowie das BfV, hatten aber zu keinem
Zeitpunkt direkten Zugriff auf Daten aus Asylverfahren. Mitarbeiter der Nachrichtendienste haben nach dem
Ergebnis der Beweisaufnahme auch nicht an den Anhörungen des BAMF im Rahmen des Asylverfahrens
teilgenommen.

Select target paragraph3