Drucksache 18/12850

– 1362 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bei allen unzweifelhaft bestehenden Auffassungsunterschieden zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den USA hinsichtlich im Bereich der Terrorbekämpfung anzuwendender Mittel ist auch Deutschland im
Rahmen seines militärischen und zivilen Engagements in verschiedenen Krisenregionen der Welt auf nachrichtendienstliche Informationen Verbündeter angewiesen. Die Übermittlung von Daten dient nicht nur
US-Interessen, sondern in gleicher Weise auch deutschen Sicherheitsinteressen – beispielsweise bei einer
Rückkehr radikalisierter Islamisten nach Deutschland. Würde diese Art der Kooperation einseitig beendet
oder eingeschränkt, so würde dies im Ergebnis zu einem massiven Erkenntnisverlust auch der deutschen
Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden führen, was sowohl den Schutz deutscher Soldaten im Auslandseinsatz als auch etwa den Schutz deutscher Zivilpersonen im In- und Ausland erheblich gefährden und
in vielen Fällen unmöglich machen würde.
3.

Bagram-Befragung

Die Opposition hat im Zuge der Ausschussarbeit immer wieder unter Bezugnahme auf Presseberichte über
die Tötung eines deutschen Staatsbürgers durch einen US-Drohnenangriff in Pakistan versucht, einen Zusammenhang zwischen diesem Fall und der Datenweitergabe durch deutsche Sicherheitsbehörden an die
USA herzustellen. Dieser Versuch einer Skandalisierung entbehrt jeglicher Grundlage und misslang gründlich.
Im Jahr 2010 kam es in einem besonders gelagerten Einzelfall zu einer Befragung eines in einem US-Militärgefängnis im afghanischen Bagram inhaftierten deutschen Staatsbürgers durch je zwei Mitarbeiter des BfV
und des BND. Aus dem Umstand, dass an dieser Befragung auch Vertreter der USA teilnahmen, sowie der
Tatsache, dass diese Befragung am Tag vor einem US-Luftangriff im über 300 km entfernten pakistanischen
Mir Ali stattgefunden haben soll, bei dem neben anderen Personen auch ein deutscher Staatsbürger ums
Leben kam, schloss die Opposition ohne jeden weiteren Anhaltspunkt, die im Rahmen dieser Befragung
gewonnenen Erkenntnisse bzw. deren Weitergabe an die USA müssten unmittelbar zu dem Luftangriff und
damit zum Tod des deutschen Staatsbürgers geführt haben.
Mit den Stimmen der Opposition hat der Ausschuss daher mehrere Beweisbeschlüsse zu diesem Thema gefasst. Die Bundesregierung hat diesen Themenkomplex aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Informationen mit vom Ausschuss nicht zu beanstandenden Argumenten für nicht untersuchungsgegenständlich erklärt. Sie hat dem Ausschuss gleichwohl – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – Unterlagen als Beweismittel zur Verfügung gestellt und Zeugen zumindest eine Aussage vor dem Ausschuss in Teilbereichen ermöglicht. Der Ausschuss hat dieses Vorgehen akzeptiert und auch die Opposition hat es unterlassen, hiergegen gerichtlich vorzugehen.
Der Ausschuss konnte auf diese Weise feststellen, dass zwischen der Befragung einer seinerzeit in Bagram
inhaftierten Person und dem Drohnenangriff in Mir Ali kein Zusammenhang existiert und dass auch keinerlei
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die in Rede stehende Tötung des deutschen Staatsbürgers in Pakistan
durch einen US-Luftangriff im Jahr 2010 in irgendeiner Weise mit der Weitergabe von Daten durch deutsche
Sicherheitsbehörden an deren internationale Partner im Zusammenhang stand.

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