Drucksache 18/12850
– 1358 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
jeweiligen Einzelfall möglicherweise als völkerrechtswidrig anzusehende tödliche Drohneneinsätze unter
Einbindung des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein eine deutliche Absage erteilt.
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Existenz des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein,
welcher dort seit den 1950er-Jahren angesiedelt ist, neben US- auch NATO-Kommandobehörden beherbergt
und seit Jahrzehnten eine zentrale Drehscheiben- und Unterstützungsfunktion für verschiedenste weltweite
Einsätze des US-Militärs hat, fraglos im deutschen Interesse liegt. Die Beherbergung und Unterstützung der
US-Truppen wie auch der NATO ist ein zentraler Teil der von der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Bündnisverpflichtungen nach dem Nordatlantikvertrag. Dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Konsultationen mit der US-Seite auch dies berücksichtigt und bei ihren Aufklärungsbemühungen darauf bedacht ist, andere vitale und ohne weiteres rechtmäßige Interessen der Bundesrepublik in der außen- und verteidigungspolitischen Kooperation nicht zu beeinträchtigen, liegt auf der Hand.
Abgesehen von der Rolle der Basis in Ramstein bezieht sich der Verdacht der Opposition, Deutschland
könnte in den Drohnenkrieg verwickelt sein, auf das in Stuttgart ansässige US-Zentralkommando für Afrika
(AFRICOM). Die Vermutung lautet, von dort aus würden insbesondere Drohneneinsätze über Somalia befehligt. Da die Ansiedlung von AFRICOM in den Jahren 2007 und 2008 in die erste Amtszeit Dr. Steinmeiers
als Außenminister fiel, war dieser Vorgang Gegenstand seiner Zeugenbefragung.
Der Zeuge erklärte, er habe die damalige Entscheidung begrüßt und halte sie nach wie vor für richtig. Zum
einen sei dadurch die US-Präsenz in Deutschland gestärkt worden. Zum anderen hätten die Amerikaner damit
ihr fortdauerndes Interesse am afrikanischen Kontinent bekräftigt, einer Krisenregion in der Nachbarschaft
Europas. Ohnehin wäre es, wie Dr. Steinmeier meinte, für die Bundesregierung nicht einfach gewesen, dem
NATO-Partner USA den Wunsch nach Ansiedlung von AFRICOM zu versagen. Es hätte dafür schon besonderer Gründe bedurft.
2.
Datenweitergaben
Einen weiteren zentralen Punkt der Beweisaufnahme des Ausschusses in diesem Zusammenhang stellte die
Frage dar, ob tödliche US-Drohnenangriffe von deutschen Behörden durch die Weitergabe von zur zielgenauen Lokalisation geeigneten Daten unterstützt, gefördert oder ermöglicht wurden.
Nach Presseberichten sollen US-Drohnen über ein technisches System zur Ortung von Mobilfunknummern
(GILGAMESH) verfügen. Dieses System ermöglicht den Berichten zufolge eine für einen Luftschlag hinreichend genaue Lokalisierung allein aufgrund einer Mobilfunknummer. Der Zeuge Brandon Bryant bestätigte bei seiner Befragung am 15. Oktober 2015 sowohl die Existenz als auch die Fähigkeit dieses Systems,
mittels verschiedener Mobilfunkdaten (Telefonnummern / SIM-Kartennummer / Metadaten) zielgenaue Lokalisierungen vorzunehmen und so z. B. Telefonate mitzuhören oder auch eine Person zielgenau zu orten und
gegebenenfalls mittels bewaffneter Drohnen zu töten. Insofern sei es möglich, dass etwa Mobilfunknummern, die von deutschen Behörden an die USA weitergeleitet werden, zur Ortung und Tötung von Personen
mittels US-Drohnen eingesetzt werden.