Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
I.
Drohnen
1.
Rolle US-Standort Ramstein
– 1353 –
Drucksache 18/12850
Über die Rolle der US-Luftwaffenbasis Ramstein beim Einsatz bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge
(UAV – Unmanned Aerial Vehicles oder auch „Drohnen“) durch die USA in Krisengebieten weltweit, ist in
der Presse aber auch seitens der Opposition viel spekuliert worden. Fest steht zwar, dass der US-Standort
Ramstein – neben zahlreichen weiteren Aktivitäten des US-Militärs z. B. im logistischen Bereich – auch bei
weltweiten Einsätzen von US-Drohnen eine Rolle spielt. Welche Rolle dies genau ist, konnte aber auch im
Zuge der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht abschließend geklärt werden.
Dies hat mehrere Ursachen. Insbesondere standen dem Ausschuss aus den bereits genannten Gründen keine
US-Zeugen zur Verfügung, die über unmittelbare eigene Wahrnehmungen zur technischen oder infrastrukturellen Ausstattung der US-Luftwaffenbasis Ramstein sowie zu deren Rolle bei US-Drohneneinsätzen hätten berichten können. Zudem handelt es sich beim Einsatz von UAVs um den Einsatz militärischer Mittel
und damit um oftmals taktisch-operationelle Vorgehensweisen, die naturgemäß nicht gegenüber Dritten –
auch nicht gegenüber Verbündeten – offenbart werden.
Es spricht viel dafür – nicht zuletzt aufgrund US-amerikanischer Äußerungen gegenüber deutschen Stellen –
dass von Ramstein aus keine Drohnen gestartet, gesteuert oder befehligt worden sind. Dies geschah vermutlich von den USA aus. Die US-Basis in Deutschland hat aber offenbar als Relaisstation für die Übermittlung
entsprechender Signale aus den USA gedient.
US-Präsident Obama hat gegenüber der Bundeskanzlerin bereits bei seinem Besuch in Berlin am
19. Juni 2013 versichert, dass keine Starts und Steuerungen von deutschem Boden aus erfolgen. Auch die
jüngsten Äußerungen von US-Vertretern gegenüber dem Auswärtigen Amt vom August 2016 liegen auf dieser Linie.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang stets betont, sie habe über Medienberichte hinaus keine
Kenntnisse über eine Beteiligung des US-Luftstreitkräftekommandos in Ramstein an Drohneneinsätzen der
US-Streitkräfte. Die Airbase Ramstein und die sich darauf befindliche Satelliten-Relaisstation werde von den
USA ohne die Mitwirkung oder Einbeziehung der Bundesregierung betrieben und genutzt. Selbst wenn die
Basis dabei eine entscheidende Rolle beim Datentransfer zu Drohnen der USA oder zu deren Steuerung einnehmen sollte, folge daraus keineswegs zwingend ein Rechtsbruch oder eine Straftat, die von deutschem
Boden ausgehe. Unter rechtlichen Gesichtspunkten könnten Drohneneinsätze nur im jeweiligen konkreten
Einzelfall bei Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen bewertet werden.
Im Zuge der Beweisaufnahme hat lediglich ein Zeuge, der ehemalige US-Drohnenbediener („Sensor Operator“) Brandon Bryant, Angaben zu den in Ramstein befindlichen Einrichtungen des US-Militärs und deren
Bedeutung für weltweite Einsätze von US-Drohnen gemacht. Er war aber selbst nie in Ramstein stationiert
und kannte – wenn überhaupt – die dortigen Einrichtungen nur aus telefonischen bzw. E-Mail-Kontakten mit
dort stationierten Soldaten, mit denen er bei der Bedienung der Drohnen kommunizierte, um die Verbindung
zwischen der Kommandozentrale in den USA, den Piloten und der Drohne herzustellen. Er betonte in seiner