Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
D.
– 1351 –
Drucksache 18/12850
Geheimer Krieg
Die Themen, die sowohl in der Presseberichterstattung als auch in der öffentlichen Diskussion und der Beweisaufnahme des Ausschusses unter dem zwar plakativen, leider aber auch irreführenden Schlagwort „Geheimer Krieg“ zusammengeführt wurden, sind inhaltlich allenfalls lose verknüpft. Der Begriff selbst geht auf
eine Buchveröffentlichung zweier Journalisten mit diesem Titel aus dem Oktober 2013 zurück und verweist
auf mehrere, in dieser Form nur durch die Berichterstattung verbundene Sachverhalte. Die Veröffentlichung
überschnitt sich mit den Diskussionen über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses.
Verbindendes Element zwischen den verschiedenen Aspekten, die in der Berichterstattung unter den Begriff
„Geheimer Krieg“ gefasst wurden – namentlich US-Drohneneinsätze, die Tätigkeit der Hauptstelle für Befragungswesen, die Rechtsstellung ausländischer und für ausländische Truppen in Deutschland tätiger Firmen etc. – ist ein zentraler Vorwurf: Die Kritik am sogenannten „Krieg gegen den Terror“ der USA richte
sich auch gegen Deutschland, denn viele Operationen in diesem Krieg seien nur durchführbar, weil Deutschland sie dulde und unterstütze.
Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein sei als zentrale Operationsbasis für den weltweiten Einsatz von
(Kampf-)Drohnen der USA unersetzlich, da über Ramstein alle Steuerungssignale für den Drohneneinsatz
liefen. Zudem seien aus Deutschland übermittelte Daten für den Einsatz von US-Kampfdrohnen genutzt worden, darunter bis Mitte 2014 durch die sogenannte Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) bei Asylbewerbern erfragte Informationen. Auch andere deutsche Sicherheitsbehörden, namentlich das BfV sowie das Bundeskriminalamt, trügen mit der Weitergabe von Daten (insbesondere Mobilfunkdaten) an die USA zu gezielten Tötungen durch US-Drohnen bei, da diese in der Lage seien, allein aufgrund solcher Daten Personen
zielgenau zu orten. Daher könnten deutsche Behörden, die Daten und Informationen an US-Behörden weiterleiten, nie sicher sein, ob sie damit nicht den entscheidenden Auslöser oder das fehlende Puzzleteil zur
Durchführung eines tödlichen Drohnenangriffs liefern.
Den vor diesem Hintergrund in den Untersuchungsauftrag aufgenommenen Fragestellungen ging der Untersuchungsausschuss intensiv durch Auswertung von Akten und Befragung von Zeugen aus Bundeskanzleramt
und BND, Bundesministerium des Innern, BfV und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auswärtigem
Amt und Bundesministerium der Verteidigung sowie durch die Einholung von Sachverständigengutachten
und die Befragung US-amerikanischer Zeugen nach.
Schon vor Beginn der Ausschussarbeit und parallel hierzu hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, die im Raum stehenden Vorwürfe durch eine Vielzahl von Gesprächen und Konsultationen auf
verschiedensten Ebenen aufzuklären. Die Bundesregierung hat in zahlreichen Fällen aufgrund von parlamentarischen Anfragen sowie im Rahmen aktueller Stunden und durch Presseerklärungen sowohl den Deutschen
Bundestag als auch die deutsche Öffentlichkeit über den jeweils aktuellen Kenntnisstand in all den mit diesem Themenkomplex verbundenen Fragen informiert. Der in diesem Zusammenhang oft erhobene Vorwurf,
die Bundesregierung versuche ihren Beitrag zum Geheimen Krieg zu verdunkeln oder das Thema unter den
Teppich transatlantischer Solidarität zu kehren, erscheint daher aus Sicht des Ausschusses abwegig und völlig