Drucksache 18/12850
– 1348 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Umfang informiert war, wie es Vorlagen an ihn nahe legen, dann muss ihm angesichts der politischen Äußerungen der Bundeskanzlerin die ganze Tragweite der Steuerung von „Freunden“ in der strategischen Fernmeldeaufklärung in besonderem Maße klar gewesen sein – was er bei seiner Befragung vor dem Ausschuss
auch bestätigte. Es bleibt für den Ausschuss nicht nachvollziehbar, warum der BND-Präsident nicht ab dem
28. Oktober 2013 den weiteren Fortgang der Deaktivierungen in der Abteilung TA im Nachgang seiner Weisung aktiv begleitet hat und warum er dem Bundeskanzleramt darüber nicht – aktiv und unabhängig von
einer etwaigen Berichtsanforderung der Dienst- und Fachaufsicht – berichtet hat.
Das zuständige Fachreferat 603 im Bundeskanzleramt wusste jedenfalls wegen der fehlenden Information
durch den Abteilungsleiter Heiß nicht um die Problematik der Nutzung von Zielen mit Bezug zu Partnerstaaten für die Erfassung und konnte die Umsetzung der Weisung im Rahmen seiner Fachaufsicht daher nicht
nachhalten und begleiten. Erst ab März 2015 konnte das Kanzleramt daher die systematische Aufarbeitung
der Defizite sicherstellen.
Auch die Deaktivierung von ca. 700 Selektoren, die auf dem Weg der Erarbeitung einer neuen Weisungslage
bereits im Sommer 2013 in der Abteilung TA des BND intern identifiziert worden waren, waren der Leitung
des BND und dem Kanzleramt durch den zuständigen UAL T2 nicht gemeldet worden. Nach Lesart der
beteiligten Mitarbeiter handelte es sich dabei nicht um besondere Vorkommnisse, sondern um „Routinefälle“.
Die Problematik erreichte damit nicht einmal die Ebene des Leiters der Abteilung TA.
Einen nur indirekten Hinweis auf die Aufklärung von Zielen in Partnerländern erhielt das Kanzleramt 2008
in einem anderen Kontext zu einer gänzlich anderen Erfassungsart. Dazu stellte das Parlamentarische Kontrollgremium in seiner öffentlichen Bewertung richtig fest, man hätte die Hinweise zum Anlass für weitere
Nachfragen nehmen „können“. Der Ausschuss teilt die damit zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass eine
solche Nachfrage wünschenswert gewesen wäre, aber nicht zwingend geboten war, da die Problemlage insoweit offensichtlich anderer Natur war.
Wie bei der Leitung des BND bestand vor Oktober 2013 auch im Kanzleramt keine positive Kenntnis über
etwaige Probleme bei der Erfassung von Verkehren außerhalb des G 10. Daher sah man auch keine Notwendigkeit für eine eigene „Dienstvorschrift zur auftragskonformen Anwendung der strategischen Fernmeldeaufklärung“, wie es im Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums weiter heißt. Auch die Äußerungen
der Bundeskanzlerin im Sommer 2013 haben nicht zu umfassenden Berichten des BND an das Bundeskanzleramt oder zu entsprechenden Nachfragen oder Vorgaben des Kanzleramts an den BND geführt. Das verwundert angesichts der politischen Brisanz, die das Thema seit Juni 2013 erlangt hatte.
Zeugen des Bundeskanzleramts wiesen allerdings nicht zu Unrecht auf den Umstand hin, dass eine Fachund Dienstaufsicht nur bei Hinweisen oder Anhaltspunkten nachfragen und nicht mit jedem Detail in der
nachgeordneten Behörde befasst sein könne. Es käme sonst zu erheblicher und ineffizienter Doppelarbeit.
Man könne, wie es Bundesminister Altmaier in seiner Aussage formulierte, nicht „für jeden BND-Mitarbeiter
einen Spiegelmitarbeiter im Kanzleramt“ beschäftigen. „Die Dienst- und Fachaufsicht bedeutet nicht, dass
man staatsanwaltschaftliche Befugnisse hat, unangekündigt zu erscheinen und die Akten zu durchsuchen und
mitzunehmen, sondern das ist eine Zusammenarbeit, die in zwei Richtungen geht, zum einen, dass die Fachbereichsbehörde die notwendigen Informationen liefert, auch über Probleme und über Dinge, die nicht so