Drucksache 18/12850

– 1346 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

mentarischen Kontrollgremiums gefordert. Die Mitarbeiter wurden zudem umfassend geschult. Das TA-interne „Controlling“ der einzelnen Prozesse wurde verbessert und zur weiteren Optimierung der Organisationsstrukturen eine externe Unternehmensberatung zu Rate gezogen.
Der Mangel an moderner Hard- und Software, der vom ehemaligen Abteilungsleiter Pauland anschaulich
beschrieben wurde, sei in Form zahlreicher manueller Prozesse eine Ursache für die permanente und Kontrolldefizite begünstigende Überlastung der Abteilung TA gewesen. Sie sei erkannt worden und werde derzeit
mit einem umfangreichen Modernisierungsprogramm für den BND behoben. Der im neuen BND-Gesetz klar
geregelte Schutz europäischer Staaten und Institutionen sei nach Aussage mehrerer Zeugen in den DAFISFiltersystemen des BND bereits technisch implementiert.
Das jahrelange Verborgenbleiben der Probleme der BND-eigenen Erfassung war nach Auffassung des Ausschusses ein schwerwiegender Fehler, der – wie die Bundesregierung aus Anlass der NSA-Selektoren in ihrer
Presseerklärung am 23. April 2015 öffentlich erklärte – vorrangig auf „technische und organisatorische Defizite beim BND“ zurückgeht. Dies betrifft insbesondere die zuständigen Unterabteilungen sowie die Leitung
der Abteilung TA. Allerdings ist es auch von Seiten der Leitung des BND versäumt worden, hier spätestens
ab Kenntnisnahme 2013 korrigierend einzugreifen bzw. die zeitnahe und vollständige Umsetzung der Weisung nachzuhalten. Dabei hätte der Zeitplan der vollständigen Deaktivierung aller Selektoren auch in den
Außenstellen sowie der Erarbeitung einer neuen Weisungslage durchaus in Abwägung mit anderen Aufgaben
der Abteilung TA erstellt und die einzelnen Maßnahmen entsprechend priorisiert werden können. Der dem
BND-Präsidenten zur Kenntnis gebrachte Wissensstand, die Abteilung TA „arbeitet daran“, also an der Umsetzung und Ausdifferenzierung seiner Weisung vom Oktober 2013, ersetzt keine der Komplexität und den
Erfordernissen des Auftrags des BND adäquate Form eines modernen, transparenten und effizienten Verwaltungscontrollings. Das BND-interne Berichtswesen erwies sich im Ergebnis als unzureichend. Im Bundeskanzleramt wurde die Selektorenproblematik auch aufgrund dieser defizitären Berichterstattung vor
März 2015 nicht gesehen und entsprechende Informationen und Handlungen nicht eingefordert.
Der Ausschuss ist jedoch insbesondere durch das Einsehen der einschlägigen Dokumente zu der Überzeugung gekommen, dass die Bundesregierung und die Spitze des BND jeweils seit dem Bekanntwerden dieser
Probleme ab März 2015 zügig und nachdrücklich gehandelt haben, um diese abzustellen und für die Zukunft
eine Wiederholung so weit als möglich auszuschließen.
4.

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und das Bundeskanzleramt die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Bewertungen der Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Erläuterungen und Stellungnahmen des Bundeskanzleramts hoch eingestuft und trotz
eines Ersuchens des Ausschusses weder als Ganzes noch in Teilen herabgestuft haben. Der Ausschuss konnte
dieses Beweismaterial sichten und hierzu Zeugen in entsprechend eingestufter Sitzung befragen. In der Öffentlichkeit sollte durch gezielte Veröffentlichungen eines angeblichen Teils der Dokumente aus einem längeren Schriftverkehr zum Bewertungs- und Kontrollbericht der Bundesbeauftragten ein einseitiger Eindruck
vom Gesamtsachverhalt erzeugt werden.

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