Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

umfangreichen Sachverhaltsdarstellungen zu eigenen Interessen der NSA, die vom BND in den Jahren
2005 bis 2008 dem Kanzleramt mitgeteilt wurden. Um eine deutliche und dem Sachverhalt angemessene Meldung handelte es sich aber in keinem Fall, so dass keine Kenntnisnahme der Verantwortlichen
in der Fachaufsicht zu erwarten war oder vorlag. Wesentlich größere Auswirkungen hatte die unterlassene Mitteilung der Unterabteilungen T1 und T2, die bis März 2015 40.000 Selektoren der NSA
deaktivierten, weil diese EU- und NATO-Länder und -Institutionen zum Gegenstand hatten. Hierüber
waren sowohl die BND-Leitung als auch das Kanzleramt bis März 2015 nicht informiert.
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BND-eigene Selektoren: BND-Präsident Schindler informierte zwar am 28. Oktober 2013 Bundesminister Pofalla und den zuständigen Abteilungsleiter Heiß im Kanzleramt über die strategische Fernmeldeaufklärung von Zielobjekten mit Bezug zu EU- und NATO-Mitgliedsstaaten durch den BND.
Er selbst war im BND erst kurz vorher informiert worden. Über die Umsetzung der sofort veranlassten
Deaktivierung der entsprechenden Selektoren gab es durch den BND bis März 2015 aber keine Information mehr an das Bundeskanzleramt.

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