Drucksache 18/12850
– 1314 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
kontrollieren mit Hilfe der Fachaufsicht die Aufgabenerledigung ihres Geschäftsbereichs. Oberstes Ziel der
Fachaufsicht ist das rechtmäßige und zweckmäßige Verwaltungshandeln.
Hierbei ist die Fach- und Dienstaufsichtsbehörde auf eine zuverlässige Berichterstattung und einen effizienten Informationsfluss angewiesen. Dabei ist der Zeitpunkt der Information entscheidend. Einerseits muss die
Aufsicht über alle wesentlichen Vorgänge informiert sein, andererseits darf sie nicht mit Vorgängen von
geringer Bedeutung oder unfertigen Überlegungen konfrontiert werden. Zumeist steht die beaufsichtigte Behörde in der „Bringschuld“. In bedeutsamen Fällen hat jedoch die Aufsichtsbehörde eine eigenständige „Holschuld“: Sie ist gehalten, bei wichtigen Sachverhalten nachzufragen und die Erfüllung erteilter Weisungen
angemessen zu kontrollieren.
Zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem BfV waren aus Sicht des Ausschusses im Untersuchungszeitraum in dieser Hinsicht keine Defizite festzustellen. Der BND hatte im Untersuchungszeitraum
im Allgemeinen die zuständige Abteilung 6 im Bundeskanzleramt ebenfalls frühzeitig und umfassend informiert, so dass dieses umfassend in die Durchführung der Kooperationen eingebunden war. Rechtliche Aspekte standen hierbei im Vordergrund, aber auch sachliche und technische Details wurden berichtet. Dies
belegen insbesondere umfangreiche Dokumentenbestände zu einzelnen Kooperationen. Allerdings gab es
hinsichtlich der Probleme mit den NSA- und BND-eigenen Selektoren erhebliche Defizite beim Informationsfluss (siehe Abschnitt III. 5).
Aus Sicht des Ausschusses ist jedoch überlegenswert, wie aktiv eine Fach- und Dienstaufsicht im Falle des
BND agieren sollte oder hätte agieren müssen. Eine mit der Aufsicht betraute Referatsleiterin aus dem Bundeskanzleramt merkte hierzu an: „Wir sind durchaus häufig auch proaktiv tätig geworden. Aber wir sind
natürlich als Rechtsaufsicht, die, wie Sie zu Recht anmerken, mit relativ wenigen Mitarbeitern im Bundeskanzleramt, versucht, eine riesige Behörde fach- und dienstaufsichtlich zu begleiten, nicht in der Lage, alle
Vorgänge in allen Abteilungen bis ins Detail zu begleiten. Wir müssen uns und mussten uns immer auf
Schwerpunkte konzentrieren.“
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat diesbezüglich festgestellt: „Die Fachaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung des BND im Bundeskanzleramt sollte in ihrer Struktur, gemessen an der personellen Größenordnung des BND und der fachlichen Komplexität, angepasst werden. Die Einführung eines regelmäßigen
fachlichen Berichtswesens durch den BND, gerade im Bereich der Technischen Aufklärung, kann dies unterstützen.“ Der Ausschuss schließt sich dieser Bewertung an.