Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Am 6. September 2013 reiste BND-Präsident Schindler erneut in die USA, um dort Gespräche mit NSADirektor Alexander und US-Nachrichtendienstkoordinator Clapper zu führen. Auch hier signalisierten die
US-Nachrichtendienste weiter die Bereitschaft, über ein Kooperationsabkommen zu verhandeln.
Die Kooperation zwischen den USA und Großbritannien im Rahmen der FIVE EYES gilt weltweit als engste
nachrichtendienstliche Kooperation. Doch auch darin wird eine wechselseitige Überwachung nicht kategorisch ausgeschlossen (siehe Abschnitt V.1.b). Ebenso wenig hat man die Gründe für das Scheitern ähnlich
gerichteter Bemühungen Frankreichs im Jahr 2010 wahrgenommen, obwohl die französischen Erfahrungen
nach Aussage des Zeugen Schindler ausdrücklich beim Washingtoner Treffen am 5. August 2013 von der
US-Seite angesprochen worden waren.
Am 2. Oktober 2013 fand ein Gespräch zwischen Kanzleramtsminister Pofalla und dem damaligen US-Botschafter Emerson statt. Nach Aussage des Zeugen Pofalla hob dieser in dem Gespräch die Bedeutung der
amerikanischen Zusage der Vereinbarung eines No Spy-Abkommens für die Zukunft hervor. Botschafter
Emerson habe in den Gesprächen zwar empfohlen, statt von einem No Spy-Abkommen lieber von einer Vereinbarung der Dienste zu sprechen. Den Abschluss einer Vereinbarung zwischen den deutschen und den USNachrichtendiensten habe Botschafter Emerson aber nicht grundsätzlich infrage gestellt.
Am 30. Oktober 2013 fanden in Washington D.C. Gespräche der Abteilungsleiter 2 und 6 des Kanzleramtes,
Heusgen und Heiß, unter anderem mit Lisa Monaco, Beraterin des US-Präsidenten für Innere Sicherheit,
sowie mit Susan E. Rice, der Nationalen Sicherheitsberaterin von Präsident Obama, und US-Nachrichtendienstkoordinator Clapper statt.
In einem Vermerk der beiden damaligen Abteilungsleiter vom 31. Oktober 2013 wurde dem Kanzleramtsminister als Ergebnis dieser Gespräche mitgeteilt, es werde eine vertrauliche Vereinbarung durch die Dienste,
begleitet von politischer Seite, erarbeitet, mit der die konkrete Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage
gestellt werden solle. Auf politischer Ebene werde eine gemeinsame öffentliche Erklärung vorbereitet, die
die Grundlagen in abstrakter Form umschreiben solle. Seitens der US-Regierung sei lediglich ein völkerrechtlich verbindliches Dokument kategorisch abgelehnt worden. Diesem Vermerk war ein erster – vom
BND erstellter und noch nicht mit der US-Seite abgestimmter – Arbeitsentwurf einer Vereinbarung zwischen
BND und NSA beigefügt.
Anfang November 2013 reiste der BND-Präsident erneut zu Gesprächen mit dem NSA-Direktor Alexander
in die USA. Es wurde vereinbart, dass der BND-Entwurf durch die NSA geprüft werden sollte. General
Alexander wiederholte bei diesen Gesprächen aber den Hinweis auf einen Genehmigungsvorbehalt seitens
der US-Regierung. Nach Aussagen von BND-Präsident a. D. Schindler änderte sich das Klima bei den Gesprächen mit den US-Kollegen im November 2013 signifikant zum Schlechteren, nachdem der Gedanke eines offiziellen Regierungsabkommens ins Spiel gebracht worden sei. Von wem diese Initiative ausgegangen
war, wusste der Zeuge nicht zu sagen.
In einer Videokonferenz zwischen den Abteilungsleitern 2 und 6 aus dem Bundeskanzleramt und der nationalen Sicherheitsberaterin Rice sowie US-Nachrichtendienstkoordinator Clapper Ende November 2013 gab

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