Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1299 –

Drucksache 18/12850

förmlich gemeldet worden wäre. Eine Dunkelziffer lässt sich bei diesen Vorfällen jedoch nicht ausschließen,
weil zum einen ein sehr versierter Angreifer möglicherweise unerkannt bleibt, zum anderen kompromittierte
Unternehmen eine Rufschädigung fürchten mögen und schwiegen. Daher wurde bei der Einführung des ITSicherheitsgesetzes 2015 eine Meldepflicht für IT-Angriffe auf sensible Infrastrukturen gegenüber dem BSI
eingeführt.
Kernanliegen des Wirtschaftsschutzes in Deutschland sind innovative und technologieorientierte mittelständische Unternehmen. Der Schwerpunkt der Schutzanstrengungen liegt auf den beiden Staaten Russland und
China, die zweifelsfrei schon länger in Deutschland Wirtschaftsspionage betreiben. Nach Auffassung des
Ausschusses ist zu prüfen, ob im Bereich Wirtschaftsschutz, wie er gegenwärtig im Ressortkreis „Wirtschaftsschutz“ und im Referat Wirtschaftsschutz des BfV wahrgenommen wird, nicht zusätzliche Ressourcen
und Instrumente benötigt werden, um die Schutzvorkehrungen der Wirtschaft noch wirksamer zu unterstützen.
Seit 2014 entwickelt das Bundesinnenministerium zudem gemeinsam mit den großen Wirtschaftsverbänden
und den Sicherheitsbehörden weitere Maßnahmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage. Der Bundesinnenminister Dr. de Maizère erklärte vor dem Ausschuss: „Die Große Koalition hat das Thema Wirtschaftsschutz
in ihrem Koalitionsvertrag politisch weiter aufgewertet und vereinbart, eine nationale Strategie für den Wirtschaftsschutz zu erarbeiten.“ Der Ausschuss würdigt die Maßnahmen zum Schutz der deutschen Wirtschaft
vor Spionage und Cyber-Angriffen und vor allem das in der öffentlichen Debatte deutlich werdende gewachsene Problembewusstsein der potentiell Betroffenen.
Auch hier gibt es allerdings aus Sicht des Ausschusses keinen Anlass, den erreichten Sicherheitsstandard
bereits für zukunftsfest zu halten. Es sind kontinuierliche Anstrengungen erforderlich, die deutsche Wirtschaft sowohl vor Ausspähungen durch ausländische Konkurrenten, organisierte Kriminalität wie auch durch
Nachrichtendienste zu schützen.
4.

Fazit

Die Bundesregierung nahm die in den Snowden-Veröffentlichungen erhobenen Spionagevorwürfe von Anfang an ernst und betrieb eine begrüßenswert aktive Sachverhaltsaufklärung, nicht zuletzt mit Einrichtung
der Sonderauswertung TAD Anfang Juli 2013. Hierbei wäre allerdings aus Sicht des Ausschusses eine bessere personelle Ausstattung der Einheit sinnvoll gewesen. Der Ausschuss empfiehlt deshalb, den Personalansatz im gesamten Bereich Spionageabwehr weiter zu überprüfen. Der nun nicht nur theoretisch existierende
sondern auch in die Praxis umgesetzte 360-Grad-Blick stellt eine Verbesserung gegenüber der vorherigen
Situation dar, muss aber insbesondere auch im Hinblick auf die technische Ausspähung deutscher Daten
durch Nachrichtendienste der FIVE EYES und anderer Länder gegebenenfalls ausgebaut werden.
Auch wenn aus den Überprüfungen der SAW-TAD sich wie in den Jahren zuvor keine Beweise für illegale
nachrichtendienstliche Aktivitäten von Nachrichtendiensten verbündeter Staaten oder ihrer militärischen
Dienststellen in Deutschland ergeben haben, erscheinen dem Ausschuss angesichts der zunehmenden Aktivitäten von Nachrichtendiensten und Cyberkriminellen zusätzliche allgemeine Anstrengungen erforderlich.
Das Know-how der deutschen Wirtschaft und die Grundlagen zukünftigen Wohlstands in einer globalisierten

Select target paragraph3