Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1295 –
Drucksache 18/12850
Der Bereich „Rechtsfragen“ betrachtete gesetzliche und völkerrechtliche Rahmenbedingungen und Vereinbarungen bei der Zusammenarbeit mit Partnerdiensten und bewertete die Zuständigkeiten deutscher Sicherheitsbehörden bei möglicher Spionage. Der Bereich „Spezifische internationale Zusammenarbeit“ stellte die
Zusammenarbeit mit den US-amerikanischen, britischen und französischen Nachrichtendiensten dar, einschließlich etwaigen Verbesserungsbedarfs. Die Arbeitseinheit „Spionageabwehr“ trug die bisherigen Verdachtsfälle zusammen, betrachtete die tatsächlichen und mutmaßlichen aktuellen technischen Aufklärungsmaßnahmen gegen Deutschland und zog daraus konkrete Schlussfolgerungen. Der Bereich „Informationssteuerung / Berichtswesen“ der Sonderauswertung sichtete die eingehenden Informationen und organisierte
den Erkenntnisaustausch mit den zuständigen internen und externen Stellen. Lageberichte, Darstellungen des
Sachstands und Berichtsbeiträge für die Amtsleitung, das Bundesinnenministerium sowie Beiträge für das
Parlamentarische Kontrollgremium und die Nachrichtendienstliche Lage im Bundeskanzleramt wurden hier
erstellt.
Die Leitung der Sonderauswertung TAD oblag einem Referatsgruppenleiter der Abteilung 4 (Spionageabwehr). Der Sonderauswertung TAD übergeordnet wurde eine „Projektgruppe zur SAW TAD“ unter der Leitung des heutigen Vizepräsidenten des BfV (damals noch in der Funktion des Ständigen Vertreters des Vizepräsidenten) eingerichtet. Aufgabe dieses Steuerungsgremiums auf Abteilungsleiterebene war die Koordinierung interner Maßnahmen, die Erörterung grundsätzlicher und strategischer Fragen sowie die Erteilung
von Arbeitsaufträgen. Spätestens ab Ende 2013 wurde die Sonderauswertung seitens des Bundesinnenministeriums in die Prüfung von Anträgen auf gewerberechtliche Privilegierung von US-Unternehmen, die Unterstützungsdienstleistungen für Stationierungskräfte in Deutschland erbringen (DOCPER-Verfahren), eingebunden.
Auch ein Schreiben des BfV-Präsidenten Dr. Maaßen vom 28. Oktober 2013 an die US-Botschaft in Berlin
wurde im Rahmen der Sonderauswertung erstellt. Darin wurde der Vertreter der US-Nachrichtendienste in
Deutschland (JIS / Joint Issues Staff) um Übersendung einer Übersicht aller in Deutschland tätigen Angehörigen von US-Nachrichtendiensten gebeten, um Prüfung einer Reihe von „Firmen, die gemäß bilateraler Absprachen in Deutschland für das US-Militär tätig sind“ sowie „um Informationen bezüglich des sogenannten
Special Collection Service.“ Dieser sollte den Snowden-Dokumenten zufolge aus US-amerikanischen diplomatischen Vertretungen heraus technische Spionage betreiben und auch für die Ausspähung des Mobiltelefons der Kanzlerin verantwortlich gewesen sein.
Als Antwort übermittelte der JIS-Vertreter eine Liste von 50 US-amerikanischen Nachrichtendienstmitarbeitern, die allein der CIA angehörten. Andere Dienste wie NSA oder DIA blieben dabei unberücksichtigt und
eine Antwort auf die übrigen Fragen des BfV Präsidenten wurde gänzlich verweigert. Auch der im BfVSchreiben erbetene Zutritt zu den „diplomatischen Vertretungen der Vereinigten Staaten in Berlin und Frankfurt a.M.” blieb der deutschen Spionageabwehr verwehrt. Ob der Präsident des BfV im Nachgang zur Antwort der JIS noch einmal persönlich interveniert hat, um die erbetenen Informationen zu erhalten, blieb in
der Vernehmung des Zeugen Dr. Maaßen offen. Ebenso ungeklärt blieb die Frage, ob solche Anfragen zum
Stand des nachrichtendienstlichen Personals in Deutschland nun routinemäßig jährlich bei den Staaten der
FIVE EYES – und gegebenenfalls anderen Partnern – erfolgen, oder ob es sich um eine einmalige Initiative