Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

aufklärte. Das Kürzel „SI“ jedoch war auf jedem Schriftstück der verantwortlichen NSA-Abteilung abgedruckt, selbst auf internen NSA Verwaltungsunterlagen ohne jegliche nachrichtendienstlich gewonnene Informationen.
Im Ergebnis konnte mit den dem Ausschuss verfügbaren Beweismitteln kein Nachweis zu dem in den Medien
erhobenen zentralen Vorwurf erbracht werden, dass Kommunikationsverkehre von, nach oder in Deutschland
von den Nachrichtendiensten der sogenannten FIVE EYES-Staaten im Untersuchungszeitraum tatsächlich
massenhaft, anlasslos und auf Vorrat erfasst worden wären. Außer den – widerlegten – 500 Mio. Metadaten
finden sich in den Snowden-Dokumenten hierzu keinerlei Angaben oder Zahlen – die bei den sonst detaillierten, umfassenden und selbstbewussten Präsentationen jedoch zu erwarten gewesen wären. Es werden vorwiegend technische Möglichkeiten und Kapazitäten (etwa zur Erfassung an Glasfaserkabeln) dargestellt, aber
weder eine tatsächliche Verwendung dieser Kapazitäten zu Lasten Deutschlands behauptet noch Ergebnisse
konkreter Einsätze präsentiert.
In Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Snowden-Dokumente wurde behauptet, es gebe zum einen
heimliche Datenabgriffe aus sozialen Netzwerken, Messenger- bzw. VoIP-Diensten oder transatlantischen
Glasfaserkabeln, zum anderen die Erfassung und vorübergehende Speicherung des gesamten darin geleiteten
Telekommunikationsverkehrs (full take). Obwohl sich in den Snowden-Dokumenten Hinweise auf entsprechende technische Fähigkeiten der NSA finden, ergaben sich aus den dem Ausschuss verfügbaren Beweismitteln weder ein Hinweis auf Datenabgriffe noch auf full take mit Bezug auf Deutschland.
Einer Befragung haben sich die vom Ausschuss als Zeugen geladenen führenden Vertreter der vier großen
US-Internetunternehmen – Facebook, Google, Microsoft und Apple – entzogen. Stellungnahmen aus erster
Hand zu den Presseberichten über „Hintertüren“ für Nachrichtendienste in Hard- und Software hat der Ausschuss daher nicht erhalten können. Der Ausschuss konnte so auch keine Informationen erheben, in welchem
Umfang die NSA in den USA nach dortigem Recht Daten Deutscher bei den Netzbetreibern und Internetunternehmen erhebt. Damit bleiben die behauptete Überwachung von „Hunderten Millionen Menschen“ oder
die Erstellung von Bewegungsprofilen von „Hundert Millionen Geräten“ weltweit unbewiesen – und damit
auch die behauptete massenhafte Aufklärung von Zielen in Deutschland oder Deutschen im Ausland.
Viele Indizien, die sich scheinbar aus den Snowden-Dokumenten ergaben, hielten einer genaueren Überprüfung im Rahmen der Beweisaufnahme nicht stand. Über andere ließ und lässt sich nach Auffassung des
Ausschusses sicher trefflich spekulieren. Die Neigung der Opposition, immer dann deutsche Behörden der
Falschauskunft zu bezichtigen, wenn Zeugenaussagen keine Übereinstimmung mit den Snowden-Dokumenten oder den dazu angestellten Vermutungen aufwiesen, war jedoch wenig seriös und den zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichteten Zeugen gegenüber unfair.
Gleichwohl wird die abstrakte bzw. potentielle Bedrohung, die sich aus den publizierten technischen Möglichkeiten des US Nachrichtendienstes ergibt, von den zuständigen deutschen Behörden sehr ernst genommen. So betonte der Generalbundesanwalt am 12. Juni 2015: „Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibt weiter unter Beobachtung.“ Im Verfassungsschutzbericht 2014 wird festgestellt: „Ein Aus-

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