Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1285 –
Drucksache 18/12850
Am 18. Juni 2014 veröffentlichte Der Spiegel insgesamt 53 (darunter eines doppelt) teilgeschwärzte Dokumente der NSA aus dem Bestand von Edward Snowden, die sogenannte Deutschlandakte. Aus den in drei
Themengruppen sortierten Dokumenten zeichneten die Unterlagen der ersten Gruppe das Bild einer engen
Zusammenarbeit von US-Nachrichtendiensten mit BND, BfV und BSI im Zeitraum von 2005 bis 2013. Die
Dokumente schienen dabei eine Reihe schwer wiegender Fragen aufzuwerfen, einen klaren Beleg für rechtswidriges Handeln einer deutschen Behörde enthielten sie nicht. Spätere Veröffentlichungen von Dokumenten
aus dem Bestand Edward Snowdens haben dem Gesamtbild zu Deutschland keine wesentlichen Aspekte
hinzugefügt.
Die Dokumente der zweiten Gruppe der Deutschlandakte enthielten Informationen über angebliche NSAStandorte in Deutschland. Belege für Verstöße gegen deutsches Recht, denen die zuständigen Behörden beziehungsweise der Ausschuss hätten nachgehen müssen, enthielten diese Dokumente nicht. Informationen
aus erster Hand waren dem Ausschuss aus den genannten Gründen nicht zugänglich.
Die Dokumente der dritten Gruppe bezogen sich auf Programme und Arbeitsweisen der NSA und hatten
keinen ausschließlichen Bezug zu Deutschland. Einen Schwerpunkt bildeten Dokumente zum Programm
BOUNDLESS INFORMANT. Deren Deutung hängt davon ab, ob BOUNDLESS INFORMANT als Programm der NSA zur Erfassung von Daten oder als Programm zur Auswertung erfasster Daten anzusehen ist.
Die Dokumente – Echtheit und Tatsachentreue unterstellt – legen nach Überzeugung des Ausschusses den
Schluss nahe, dass es sich hier um eine Software zur Auswertung von Daten handelt und damit ein Beweis
für Massendatenerhebung in Deutschland mit diesen Dokumenten nicht geführt werden kann.
Die Dokumente der ersten Gruppe, die sich auf die Zusammenarbeit der NSA mit BND und BfV beziehen,
betonen wiederholt das gemeinsame Ziel der Abwehr des internationalen Terrorismus. Aufgeführt sind auch
zahlreiche bi- und trilaterale Strategie- und Planungstreffen auf Leitungs- wie auf Arbeitsebene der beteiligten Nachrichtendienste, auch in Form von Videokonferenzen. Allgemein sollte die Zusammenarbeit bei der
Weiterentwicklung von Fernmeldeaufklärung (SIGINT) verstärkt und neue Quellen für SIGINT mit dem
Ziel einer effizienteren Terrorabwehr erschlossen werden. Nach Überzeugung des Ausschusses betraf die
Zusammenarbeit also eine wichtige Aufgabe der deutschen Sicherheitsbehörden, die ohne internationale
Partner wie den Nachrichtendiensten der USA nicht zu erfüllen ist.
Den veröffentlichten Dokumenten zufolge habe die NSA mit dem BfV einen verstärkten Informationsaustausch im Zuge der Verhaftung von Mitgliedern der sogenannten Islamic Jihad Union in Deutschland im Jahr
2007 aufgebaut. Es habe sich daraufhin ein regelmäßiger analytischer Austausch und eine engere Zusammenarbeit zwischen den USA und Deutschland entwickelt, und zwar bei der Beobachtung sowohl deutscher
als auch nicht-deutscher extremistischer Ziele. Ein in Berlin stationierter Terrorabwehr-Analyst der NSA
nutze einmal wöchentlich ein Büro in der BfV-Zentrale. Auf diese Art sei ein Kommunikationskanal geschaffen, der einen zeitnahen Austausch von nachrichtendienstlichen Informationen zwischen NSA und BfV
bzw. BND ermögliche. Die Dokumente enthalten somit nach Überzeugung des Ausschusses auch zum BfV
keinen stichhaltigen Anhaltspunkt für rechtswidriges Handeln in der Zusammenarbeit mit der NSA.
In den Dokumenten wird insbesondere die langjährige Zusammenarbeit mit dem BND aus NSA-Perspektive
gewürdigt. Seit 1962 gebe es einen umfassenden Austausch in analytischer, operationeller und technischer