Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Im Zuge der Erfüllung der aufgrund des erweiterten Untersuchungsauftrags gefassten Beweisbeschlüsse wies
die Bundesregierung darauf hin, dass hierbei besondere Geheimschutzbelange bei der Einsicht in nachrichtendienstliche Selektoren zu berücksichtigen seien. Diese Umstände sowie deren Abwägung mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Untersuchungsrecht erläuterte das Bundeskanzleramt ausführlich in einem als VSGeheim eingestuften Schreiben.
Um Zeugenbefragungen vor diesem Hintergrund nicht über die Maßen zu erschweren oder gar unmöglich zu
machen, jedoch gleichzeitig auch zu vermeiden, dass in irgendeiner Form Kopien von dem zur Verfügung
gestellten Material gefertigt werden können, die ein Bekanntwerden einzelner oder einer Vielzahl von Selektoren befördern könnten, unterbreitete das Bundeskanzleramt folgenden innovativen Verfahrensvorschlag,
der vom Ausschuss akzeptiert wurde:
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Die Einsichtnahme fand in der Liegenschaft des BND in der Chausseestraße in Berlin-Mitte statt.

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Berechtigt zur Einsicht waren die Mitglieder und Stellvertreter des Untersuchungsausschusses, deren
VS-Streng Geheim ermächtigten Mitarbeiter sowie die entsprechend ermächtigten Personen des Ausschusssekretariats.

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Die Akteneinsicht erfolgte in digitaler Form. Jeder Fraktion wurde hierfür mindestens ein Laptop zur
Verfügung gestellt, auf dem die Selektoren und die Dokumente des BND sowie des Bundeskanzleramts enthalten waren. Für jede Fraktion standen eigene Räumlichkeiten im BND zur Verfügung. Auch
für die Vorsitzenden sowie das Sekretariat des Untersuchungsausschusses standen je separate Laptops
zur Verfügung.

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Notizen konnten unmittelbar auf den Fraktionslaptops abgelegt und individuell verschlüsselt werden.
Alternativ standen konventionelle VS-Notizbücher zur Verfügung.

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Laptops und VS-Notizbücher wurden nach der Einsichtnahme versiegelt und bei nachfolgenden Einsichten im BND wieder ausgehändigt.

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Die Akteneinsicht war jeweils nach – teils auch sehr kurzfristiger – Terminvereinbarung möglich, auch
außerhalb üblicher Bürozeiten sowie an Wochenenden.

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Während entsprechend eingestufter Ausschusssitzungen in geeigneten Räumlichkeiten des Deutschen
Bundestages wurden die jeweiligen Laptops und VS-Notizbücher durch das Bundeskanzleramt zur
Verfügung gestellt.

Dieses erstmalig praktizierte Verfahren hat den Ausschussmitgliedern und ihren Mitarbeitern die Wahrnehmung ihrer Aufgabe erheblich erschwert. Angesichts der sensitiven Materie hat es sich aus Sicht des Ausschusses dennoch bewährt. Es stellte vor dem Hintergrund der nachvollziehbaren Geheimschutzinteressen
der Bundesregierung und dem Aufklärungsinteresse des Ausschusses einen pragmatischen und praktikablen
Kompromiss dar, der den Ausschussmitgliedern sowohl die Akteneinsicht und -auswertung als auch die Zeugenbefragungen zu sensiblen Vorgängen ohne größeren zusätzlichen Aufwand ermöglichte. Nach einer kurzen „Eingewöhnung“ in das neue Verfahren konnten insbesondere die Zeugenbefragungen durch die Nutzung der bereitgestellten Technik ohne Zeit- oder Erkenntnisverlust durchgeführt werden. Hervorzuheben ist

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