Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1269 –
Drucksache 18/12850
Einzelne der vorgenommenen Schwärzungen von Akteninhalten konnten gleichwohl anhand der mitgelieferten Begründungen nicht ohne weiteres nachvollzogen werden. Die Bundesregierung reagierte hierauf
durch eine nochmalige Überprüfung aller von den Fraktionen gesammelt übermittelten rund 100 Beanstandungen. In rund drei Vierteln der Fälle konnten Schwärzungen daraufhin zumindest reduziert werden. Andere
Schwärzungen wurden ergänzend erläutert und waren so für den Ausschuss besser nachvollziehbar.
Die Entnahmen bzw. Schwärzungen von Dokumenten mit unmittelbarem Bezug zu ausländischen Nachrichtendiensten erfolgten seitens der Bundesregierung zunächst lediglich vorläufig vor dem Hintergrund entsprechender zwischenstaatlicher Verpflichtungen, namentlich mit den USA, Großbritannien und Australien geschlossener Geheimschutzabkommen sowie der sogenannten Third Party Rule. Bei Teilen des Ausschusses
herrschte Unzufriedenheit darüber, warum das Parlament und seine Kontrolle der Exekutive auf Regierungsebene als Third Party betrachtet wurden, auch wenn die Bundesregierung dies schlüssig erläuterten konnte.
Um auch in diesen Fällen sowohl ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Unterstützung der Ausschussarbeit
nachzukommen als auch (völker-)vertragsrechtliche Bindungen einzuhalten, hat die Bundesregierung sich
bemüht, das für die Vorlage dieser Unterlagen an den Untersuchungsausschuss erforderliche Einverständnis
der jeweiligen die Informationen herausgebenden Stelle im Wege des sogenannten Konsultationsverfahrens
einzuholen. Entsprechende Freigaben und eine Vorlage der Aktenstücke sind in einer Vielzahl von Fällen bis
hin zur Einstufung Top Secret erfolgt. Nur sofern dieses Bemühen erfolglos blieb, weil seitens der betroffenen Partner insbesondere aus den FIVE EYES-Staaten zum Schutz der Aktivitäten ihrer Nachrichtendienste
das Einverständnis verweigert wurde, hat die Bundesregierung nach Abwägung der widerstreitenden Interessen letztlich im jeweiligen Einzelfall endgültig die Aktenvorlage bzw. die Entschwärzung der Textpassagen
verweigert. Dabei handelte es sich immer um eine originäre Entscheidung der Bundesregierung. Sie hatte
zwischen dem legitimen Aufklärungsinteresse des Ausschusses und ihren Pflichten gegenüber den Partnern
in den FIVE EYES-Staaten, also der USA, Kanadas, Großbritanniens, Australiens und Neuseelands, abzuwägen. Die genannten Staaten weigerten sich ausnahmslos, die Ausschussarbeit durch die Entsendung von Zeugen bzw. die Erteilung von Aussagegenehmigungen zu unterstützen.
Die Abwägung zwischen dem Aufklärungsinteresse des Ausschusses und den genannten Erwägungen des
Staatswohls ist originäre Aufgabe der Bundesregierung. Auch weil dem Bundestag nach der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts in gleicher Weise die Wahrung des Staatswohls anvertraut ist, kann das Vorlageverlangen des Ausschusses gegen die Bundesregierung nicht grenzenlos sein, sondern endet dort, wo
Staatswohlbelange grundlegend berührt sind. Die Ziele der von der Bundesregierung getroffenen Abwägungsentscheidungen, vermeidbare Gefährdungen der Freiheit und Sicherheit der Bürger gerade vor dem
Hintergrund der aktuellen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen für die Bundesrepublik
Deutschland verlässlich auszuschließen, teilt der Ausschuss ausdrücklich.
Bedauerlicherweise und letztlich überraschend haben auch die führenden US-Internetunternehmen Facebook, Microsoft, Google und Apple sich nach monatelangen intensiven Gesprächen letztlich geweigert, die
Aufklärungsarbeit des Ausschusses durch Entsendung ihrer verantwortlichen Vertreterinnen oder Vertreter
in geeigneter Form zu unterstützen. Der Ausschuss hatte die CEOs der vier wichtigsten US-Internetunternehmen, Mark Zuckerberg (Facebook), Brad Smith (Microsoft), Eric Schmidt (vormals Google, nunmehr