Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1265 –
Drucksache 18/12850
Dritter Teil:
Bewertungen des Untersuchungsausschusses
A.
Zu Ablauf und Verfahren
I.
Verfahren
Der Untersuchungsausschuss wurde am 20. März 2014 als Konsequenz der Snowden-Veröffentlichungen auf
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingesetzt. Leider
zeigte sich, dass – trotz der bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses bestehenden gemeinsamen Überzeugung aller Fraktionen hinsichtlich der Notwendigkeit der durchzuführenden Untersuchung – erhebliche
Auffassungsunterschiede zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen hinsichtlich der Arbeitsweise
und der Zielrichtung der Ausschussarbeit bestanden. Insbesondere wurde von Seiten der Koalitionsfraktionen
stets das gemeinsame Untersuchungsanliegen des Untersuchungsauftrags des Plenums in den Vordergrund
gestellt, während die Oppositionsfraktionen ihrem Selbstverständnis nach einen Alleinanspruch auf die Rolle
des „Aufklärers“ zu erheben versuchten.
1.
Sitzungsdauer und Fragezeiten
Der Ausschuss fasste insgesamt 485 Beweisbeschlüsse (darunter allein rund 140 Zeugenbeweisbeschlüsse),
auf deren Grundlage 2.401 Ordner Beweismaterialien vorgelegt wurden, von denen 561 als VS-Vertraulich,
VS-Geheim oder VS-Streng Geheim eingestuft waren. In den vergangenen mehr als drei Jahren hat der Ausschuss insgesamt 132 Sitzungen durchgeführt. Die Dauer der Zeugenbefragungen summiert sich auf 581
Stunden. Insgesamt wurden rund 90 Zeugen teils mehrfach vernommen.
Die Sitzungen des Ausschusses dauerten im Schnitt neun Stunden. Dies stellte eine erhebliche Belastung der
Ausschussarbeit insgesamt, aber auch der Zeugen, der Abgeordneten sowie der Mitarbeiter dar. Zwar orientierten sich die in den Verfahrensbeschlüssen des Ausschusses festgelegten Redezeiten der Fraktionen im
Sinne eines fairen und das Wahlergebnis widerspiegelnden Verfahrens auch bei den Zeugenbefragungen an
den Zeitanteilen, die auch im Plenum des Deutschen Bundestages für Debatten vorgesehen sind. Im Rahmen
der „Berliner Stunde“ standen so der Fraktion von CDU/CSU 27 Minuten, der SPD-Fraktion 17 Minuten
sowie den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils acht Minuten pro Stunde für
die Befragung der Zeugen zur Verfügung. Bei Sachverständigenanhörungen standen allen Fraktionen aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung – abweichend von der „Berliner Stunde“ – gleiche Zeitanteile zur
Verfügung.
Gleichwohl zeigte sich in den tatsächlichen Anteilen ein anderes Bild, das die zahlreichen sowohl in den
Beratungssitzungen des Ausschusses als auch gegenüber der Öffentlichkeit geäußerten Beschwerden der Opposition über eine angebliche Benachteiligung bei den Redezeitanteilen durch die gesetzliche Regelung klar
widerlegt: Wann immer von Seiten des Ausschusssekretariats die tatsächlichen Befragungsanteile der einzelnen Fraktionen über alle „Berliner Stunden“ hinweg ermittelt wurden, hatten die Oppositionsfraktionen
im Ergebnis stets mindestens einen gleich hohen oder sogar einen höheren Zeitanteil an den Befragungen als