Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Bundespolizei trat dieser Darstellung entgegen; sie entspreche nicht der Aktenlage.7617
Eine Überprüfung des A. S. in den polizeilichen Fahndungssystemen der Bundespolizei sei ebenso negativ
verlaufen, wie eine Anfrage beim Bundeskriminalamt.7618 Die Mitarbeiter des Secret Service hätten aber die
Kopie eines bestehenden Haftbefehls gegen ihn sowie des Fahndungsersuchens von Interpol Washington
vorgelegt.7619 Der Haftbefehl datierte vom 8. Februar 2008 und umfasste folgenden Tatvorwurf:
„Dem Verfolgten wird […] zur Last gelegt, als Computerhacker ab dem Jahre 2005
von gewerblichen Datenbanken Millionen von Kreditkartenkontonummern entnommen und sie u. a. an seinen Mittäter X weitergegeben zu haben, der diese über das
Internet verkaufte. Der Verfolgte wollte an den Verkaufserlösen partizipieren. Allein
die auf der Festplatte des X gespeicherten Mitteilungen belegten, dass ihm der Verfolgte ungefähr 160.000 Kreditkartennummern zur Verfügung gestellt habe. Der durch
das Eindringen in die Datenbanken verursachte Schaden betrage mehr als 100 Millionen Dollar.“7620
Gegen 23:00 Uhr sei der Sachverhalt durch einen Bediensteten der Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
II der für die Rechtshilfe zuständigen Abteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vorgetragen
worden.7621 Durch die dort zuständige Oberstaatsanwältin sei dem Ersuchen der US-Behörden stattgegeben
und die vorläufige Festnahme des A. S. angeordnet worden.7622 Gegen 23:45 Uhr sei ihm die vorläufige Festnahme durch die Bundespolizei eröffnet worden.7623 Eine Befragung sei bis zum Erhalt der Festnahmeanordnung nicht durchgeführt worden.7624 Stellen ohne hoheitliche Befugnisse seien im Zusammenhang mit der
Festnahme nicht tätig geworden.7625
Gegen 23:48 Uhr sei ein schriftliches Ersuchen um vorläufige Inhaftnahme des Justizministeriums der Vereinigten Staaten in englischer Sprache beim Bundesministerium der Justiz eingegangen.7626
Am 4. März 2008, gegen 00:38 Uhr sei das Festnahmeersuchen von Interpol Washington zuständigkeitshalber dem BKA übermittelt worden.7627

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E-Mail des Referats B2 (Führungs- und Einsatzangelegenheiten) der Bundespolizei an das BMI vom 27. November 2013, MAT A
BMI-1/6g_1, Bl. 236 f.
Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. Juni 2008 zu einer Parlamentarischen Anfrage des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 136 (137).
Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. Juni 2008 zu einer Parlamentarischen Anfrage des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 136 (137).
Beschluss des OLG Frankfurt vom 5. März 2008 zum Aktenzeichen 2 Ausl A 32/08, zitiert nach juris, Rn. 3.
Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. Juni 2008 zu einer Parlamentarischen Anfrage des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 136 (137).
Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. Juni 2008 zu einer Parlamentarischen Anfrage des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 136 (137).
Bericht des Referats 22 der Bundespolizei vom 9. Juni 2008 an das BMI, MAT A BMI-2/5e, Bl. 29 (30).
Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. November 2013 zu einer mündlichen Anfrage der Abg. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 156.
Bericht des Referats 22 der Bundespolizei vom 9. Juni 2008 an das BMI, MAT A BMI-2/5e, Bl. 29 (30).
E-Mail des u. a. für internationales Strafrecht zuständigen Referats II B 6 des BMJ an das BMI vom 26. Juni 2008, MAT A BMI2/5e, Bl. 14.
Hintergrundinformation des BMI vom 27. November 2013, MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 228 (231).

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