Drucksache 18/12850
– 1258 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
IV.
Festnahme- oder sonstige hoheitliche Handlungen durch US-Bedienstete auf deutschem Staatsgebiet?
1.
Festnahme des estnischen Staatsangehörigen A. S.
a)
Presseberichterstattung
Am 30. Juni 2008 berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, zwei Agenten des US-amerikanischen
Secret Service hätten am 3. März 2008, kurz vor 22:00 Uhr, den estnischen Staatsbürger A. S. am Terminal
1 des Frankfurter Flughafens festgenommen.7598 A. S., der mit seiner Verlobten eingereist und auf dem Weg
nach Bali gewesen sei, stehe im Verdacht unter dem Pseudonym „Jonny Hell“ zu einem weltweit operierenden Zirkel von Hackern zu gehören, der in großem Stil mittels Schadsoftware sensible Daten, insbesondere
Kreditkartennummern, erlangt und verkauft habe.7599 Die Mitarbeiter des Secret Service hätten die Ablichtung eines kalifornischen Haftbefehls vom 8. Februar 2008 für den nicht im deutschen Fahndungssystem
notierten A. S. bei den deutschen Polizeibeamten vorgelegt.7600 Aufgrund dieses Haftbefehls habe die diensthabende Staatsanwältin die vorläufige Festnahme des A. S. angeordnet.7601 Die US-Behörden hätten einen
weiteren Haftbefehl vom 12. März 2008 übersandt, der sich aber auf einen anderen Fall als der kalifornische
Haftbefehl bezogen habe.7602 Nach Angaben seines Rechtsanwalts gebe es Indizien dafür, dass A. S. und
seine Verlobte bereits in der Frankfurter Innenstadt durch die Agenten des Secret Service observiert worden
seien.7603
b)
Erkenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden
In einer Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums heißt es zum Ablauf des Geschehens:
„Am 3. März 2008 reiste der estnische Staatsangehörige A. S., Aleksandr mit seiner
Lebensgefährtin […] mit dem Schengen Binnenflug OV 061 von Tallin nach Frankfurt/Main und beabsichtigte am gleichen Tag mit dem Flug SQ 325 nach Singapur
(planmäßiger Abflug 22:00 Uhr) weiterzureisen. Um 21:27 Uhr wurde die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main durch Mitarbeiter des Generalkonsulates
Frankfurt/Main über die Flugabsicht des Betroffenen und über ein bestehendes Fahndungsersuchen (hier Interpol Washington vom 19. Februar 2008) informiert, wonach
der Betroffene mit Haftbefehl des Bundesstaates Kalifornien wegen des Verdachts des
Computer/Kreditkartenbetruges gesucht wird.“7604
Nach einem Bericht des für grenzpolizeiliche Angelegenheiten zuständigen Referats 22 der Bundespolizei
wurden am 3. März 2008 gegen 21:58 Uhr zwei Mitarbeiter des US-amerikanischen Secret Service bei der
7598)
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7600)
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7603)
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Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“.
Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“.
Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“.
Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“.
Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“.
Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“.
Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. Juni 2008 zu einer Parlamentarischen Anfrage des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 136.