Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1257 –
Drucksache 18/12850
tenden Kommission mit der US-Seite thematisieren. In der Sitzung gewonnene Erkenntnisse werden Ihnen mit der Bitte um erneute Stellungnahme übermittelt. Solange
hinsichtlich eines US-Antrags nicht alle Fragen zur Zufriedenheit aller von BKAmt,
BMI, BMVg und AA geklärt sind, wird der betreffende Antrag nicht positiv beschieden werden.“7587
5.
Kenntnis und Auskünfte der Bundesregierung
Die Bundesregierung teilte am 14. April 2011 mit, dass im Zeitraum vom Januar 2005 bis Februar 2011 207
analytische Dienstleistungen erbringenden Unternehmen Vergünstigungen nach Art. 72 ZA-NTS gewährt
worden seien.7588 Die Dauer der Privilegierung liege zwischen zwei Monaten und fünf Jahren und orientiere
sich an der Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages der Streitkräfte mit dem Unternehmen.7589 Es seien
Befreiungen von den Vorschriften über die Ausübung von Handel und Gewerbe, mit Ausnahme der Arbeitsschutzvorschriften, nicht jedoch von Steuern, Zöllen, Einfuhr- und Wiederausfuhrbeschränkungen und Devisenkontrollen gewährt worden.7590 Der Bundesregierung seien keine Verstöße von privilegierten Unternehmen bekannt.7591
Die Bundesregierung erläuterte weiterhin, Vergünstigungen nach Art. 72 Abs. 4 des Zusatzabkommens zum
NATO-Truppenstatut würden für konkrete Einzelaufträge und nicht für Unternehmen insgesamt gewährt.7592
Diese Fälle würden durch Verbalnotenwechsel zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung geregelt, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.7593 Rahmenvereinbarungen dazu bestünden für „soziale
und medizinische Truppenbetreuung“ und für „analytische Dienstleistungen“7594. Zuständig sei in der Bundesregierung das Auswärtige Amt, welches BMI, BMVg und Bundeskanzleramt beteilige7595. Partner auf
US-Seite sei das Department of Defense Contractor Personnel Office (DOCPER).7596
Der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse dahingehend vor, dass im Wege des DOCPER-Verfahrens
privilegierte Unternehmen für zivile US-Nachrichtendienste, andere US-amerikanische Stellen oder Nachrichtendienste anderer Länder tätig gewesen seien.7597
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Gebilligter Anschreibensentwurf des Auswärtigen Amtes vom 7. März 2014, MAT A AA-3/3h, Bl. 138 f.
Antwort der Bundesregierung vom 11. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/5586, S. 6.
Antwort der Bundesregierung vom 11. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/5586, S. 6.
Antwort der Bundesregierung vom 11. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/5586, S. 6.
Antwort der Bundesregierung vom 11. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/5586, S. 7.
Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 1.
Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 2.
Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 2 f.
Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 3.
Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 3.
Hintergrundinformation des Auswärtigen Amtes für die Sitzung des PKGr am 19. August 2013, MAT A AA-1/3f, Bl. 230 (232),
(VS-NfD – insoweit offen); Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.,
BT-Drs. 18/5622, S. 5.