Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bei Anträgen zur Privilegierung von Unternehmen, die analytische Dienstleistungen erbringen sollen:
Stellungnahmen von Bundeskanzleramt, BMI, BMVg; liegen keine Negativerkenntnisse vor, erklären
diese „nihil obstat“, anderenfalls beruft das Auswärtige Amt die Beratende Kommission ein und übermittelt die Ergebnisse der Besprechung mit der US-Seite den Ressorts mit der Bitte um Stellungnahme.
Fällt diese erneut negativ aus, wird erneut die Beratende Kommission einberufen oder der US-Antrag
abgelehnt.

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Das Auswärtige Amt erstellt Staatssekretärs-Vorlage mit zu privilegierenden Aufträgen und übermittelt diese vorab zur Unterrichtung an BMI, BMVg und Bundeskanzleramt.

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Verbalnotenwechsel zur Privilegierung der Aufträge mit US-Botschaft durch Auswärtiges Amt.

Über den Vorschlag wurde Konsens erzielt.7585 Die Ressorts erklärten sich bereit, im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags mitzuteilen, inwieweit nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu den jeweiligen Unternehmen vorlägen.7586
Das durch das Auswärtige Amt in der Folge verwendete Ressortanschreiben zur Prüfung von Notenwechseln
hat folgenden Inhalt:
„anbei übersende ich Ihnen wie vereinbart die von der US-Seite übermittelten Anträge
zur auftragsbezogenen Privilegierung von US-Unternehmen mit der Bitte um Stellungnahme zu den Aufträgen bis zum XX.
Die US-Seite hat für die anliegenden Aufträge eine Privilegierung nach Artikel 72
Abs. 1, 4 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut i.V.m. Rahmenvereinbarung
für analytische Tätigkeiten vom 29. Juni 2001 (in der Fassung vom 28. Juli 2005) beantragt.
Beigefügt sind die Memoranda for Record (Zusammenfassung des jeweiligen Auftrags) sowie Kopien der Verträge zu den jeweiligen Aufträgen.
Soweit Sie für Ihren jeweils eigenen Geschäftsbereich ein „nihil obstat“ erklären
(keine negativen Erkenntnisse oder Fragen zu den Aufträgen), geht das AA davon aus,
dass aus Ihrer Sicht keine Bedenken gegen die Privilegierung des jeweiligen Antrags
bestehen und Sie die Entscheidung zur Privilegierung mittragen. Referat 503 wird
dann eine Vorlage zur Privilegierung der betreffenden Anträge vorbereiten und Ihnen
diese vorab zur Unterrichtung übermitteln. Anschließend erfolgt ein Verbalnotenwechsel zur auftragsbezogenen Privilegierung.
Soweit aus Ihrem jeweiligen Geschäftsbereich negative Erkenntnisse, kritische Stellungnahmen oder Fragen mitgeteilt werden, wird das AA diese im Rahmen der Bera-

7585)
7586)

Leitungsvorlage des Referats 603 im BKAmt vom 14. März 2014, MAT A BK-1/4t, Bl. 267 (268 f.), (VS-NfD – insoweit offen).
Protokoll einer Besprechung des Auswärtigen Amtes mit Vertretern anderer Bundesministerien und der Länder vom 16. Januar
2014, MAT A AA-3/3l, Bl. 224 (226), (VS-NfD – insoweit offen).

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