Drucksache 18/12850

– 1254 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und ihre Beschäftigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten
Dienstleistungen das deutsche Recht achten.“ 7572
In dem zugehörigen Memorandum for Record ist niedergelegt:
„In Zusammenhang mit allen Aspekten dieser Dienstleistungen wird deutsches Recht
eingehalten. Nach den Vertragsbedingungen sind Arbeitnehmer unter diesem Vertrag
weder jetzt noch in Zukunft mit der Überwachung von in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen befasst. Derartige Tätigkeiten sind nicht Teil des Arbeitsauftrags. Sollte irgendjemand von Vertragsarbeitnehmern verlangen, derartige Tätigkeiten auszuführen, so sind diese angewiesen, den Auftrag abzulehnen und umgehend ihr
Management zu informieren. Außerdem erhalten alle Personen jährliche Schulungen
im Bereich Aufsicht im Nachrichtenwesen, einschließlich Grenzen ihrer Informationsgewinnungsvollmachten in Zusammenhang mit der Arbeitsleistung im Rahmen dieses
Vertrags. Alle Produkte und Berichte werden vor Abschluss offiziell von US-Regierungsmitarbeitern geprüft, um die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu gewährleisten und die Möglichkeit von Vertragsverletzungen in Zusammenhang mit der Gewinnung untersagter Informationen auszuschließen. Die Manager des Unternehmens, die
Arbeitnehmer unter diesem Vertrag beaufsichtigen, müssen einmal im Jahr zusätzliche
Schulungen durch den zugewiesenen Intelligence Oversight Officer durchlaufen und
regelmäßig an von der Regierung angebotenen Auffrischungskursen über Grundsätze
und Verfahren teilnehmen.“7573
c)

Die Beteiligung weiterer Ressorts der Bundesregierung am Notenwechsel

Am 17. Dezember 2013 verfasste der Zeuge Dr. Ney ein an die zuständigen Abteilungsleiter im BMI, BMJ,
BMVg und Bundeskanzleramt gerichtetes Schreiben die für die US-Streitkräfte in Deutschland tätigen Unternehmen und den anstehenden Notenwechsel betreffend, in dem es heißt:
„US-Unternehmen, die für US-Streitkräfte in Deutschland Dienstleistungen erbringen,
erhalten gem. Rahmenvereinbarungen von 1998 und 2001 in Verbindung mit NATOTruppenstatut Befreiungen und Vergünstigungen durch Notenaustausch. Die US-Unternehmen sind dabei an deutsches Recht gebunden. Dem Auswärtigen Amt ist bisher
kein Verstoß gegen deutsches Recht bekannt, es hat jedoch die jüngsten Hinweise in
den Medien zum Anlass genommen, die von US-Seite vorgelegten Unterlagen genauer
zu hinterfragen. Diesbezügliche Entscheidungen sollten nach Entscheidung durch
Staatssekretär Dr. Harald Braun künftig von allen betroffenen Ressorts mitgetragen

7572)
7573)

BGBl. 2016 II, S. 366 ff.
Memorandum for Record zur Verbalnote vom 29. September 2015, MAT A MAD-1/2g, Bl. 82 f.

Select target paragraph3