Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1253 –
Drucksache 18/12850
US-amerikanischen Gesandten, die im Rahmen des DOCPER-Verfahren privilegierten Firmen würden sich
umfassend an das deutsche Recht halten, wurde das Verfahren in fünf Punkten geändert7560:
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Einfügung einer Klausel zur Einhaltung des deutschen Rechts in jeden Verbalnotenwechsel
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Erweiterung der Klausel auf die Verpflichtung der US-Seite, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Unternehmen und ihre Angestellten deutsches Recht einhalten
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Einbeziehung von Bundeskanzleramt, BMI und BMVg in die Überprüfung der zu privilegierenden
Unternehmen
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„Revitalisierung“ der Beratenden Kommission gemäß Nr. 10 der Rahmenvereinbarung vom 29. Juni
2001 zur Klärung verbleibender Fragen mit den US-Amerikanern.7561
Die Beratende Kommission hatte bis dahin seit 2008 nicht mehr getagt.7562
In einer Besprechung des Auswärtigen Amtes mit Vertretern der US-Botschaft erläuterten diese die Aufgaben bestimmter zum Notenwechsel anstehenden Unternehmen näher7563 und sicherten zu, dies zukünftig stets
zu tun.7564
Zunächst wurden Notenwechsel zu Unternehmen, die analytische Dienstleistungen erbringen sollten, zurückgestellt oder wegen Ablaufs der beantragten Vertragslaufzeit abgelehnt.7565 Die zuvor bisweilen erfolgte7566
rückwirkende Erteilung der Befreiung war nun nicht mehr möglich.7567 Die ersten Verbalnotenwechsel nach
den Snowden-Enthüllungen waren zunächst für den 17. Dezember 2013 geplant7568, wurden dann aber für
den 28. Januar 2014 in Aussicht genommen.7569 An diesem Tag fand denn auch erstmals seit Juni 2013 wieder ein Verbalnotenwechsel „für unproblematische Aufträge, insbesondere zu Truppenbetreuung“ statt.7570
Die Einfügung einer Klausel über die Einhaltung des deutschen Rechts durch die Unternehmen und die Verpflichtung der US-Seite darauf hinzuwirken, wurde umgesetzt7571; so heißt es etwa unter Nummer 6 der Verbalnote vom 29. September 2015:
„Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der
Durchführung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten
Dienstleistungen das deutsche Recht geachtet wird. Ferner wird sie alle erforderlichen
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Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 16 f.; vgl. auch Vermerk des Auswärtigen Amtes zur Vorbereitung der Sitzung der G 10-Kommission vom 26. August 2013, MAT A AA-3/3k, Bl. 129 (132), (VS-NfD – insoweit offen).
Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 8 f.
Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 22. Januar 2014, MAT A AA-5, Bl. 256 (257), (VS-NfD – insoweit
offen).
Gesprächsprotokoll vom 4. Dezember 2013, MAT A BMVg-3/9d, Bl. 217 (218), (VS-NfD – insoweit offen).
Gesprächsprotokoll vom 4. Dezember 2013, MAT A BMVg-3/9d, Bl. 217, (VS-NfD – insoweit offen).
Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 22. Januar 2014, MAT A AA-5, Bl. 256 (258), (VS-NfD – insoweit
offen).
Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 26.
Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 22. Januar 2014, MAT A AA-5, Bl. 256 (257), (VS-NfD – insoweit
offen).
Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 16. Dezember 2013, MAT A BMVg-1/4g_3, Bl. 115 (VS-NfD –
insoweit offen).
Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 22. Januar 2014, MAT A AA-5, Bl. 256 (258), (VS-NfD – insoweit
offen).
Hintergrundinformation zur Gesprächsvorbereitung zur ND-Lage vom 4. März 2014, MAT A AA-5, Bl. 324 (326).
Gesprächsunterlagen für den Jour Fixe der Abteilung 5 des Auswärtigen Amtes vom 6. Januar 2014, MAT A AA-3/3l, Bl. 7.