Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1249 –

Drucksache 18/12850

10.Eine beratende Kommission wird unter dem gemeinsamen Vorsitz des Auswärtigen Amts und der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika periodisch zusammentreten, um die Umsetzung der Vereinbarung zu überprüfen und Probleme, die von
einer der Parteien anhängig gemacht werden, zu behandeln. In Fällen, in denen zwischen Vertretern der Länder und der US-Streitkräfte keine Übereinstimmung hinsichtlich der Begriffe oder der Anwendung dieser Vereinbarung besteht, wird die Kommission so bald wie möglich nach Eingang einer schriftlichen Bitte von Vertretern der
Länder oder der US-Streitkräfte zusammentreten, um eine Lösung zu finden und einen
schriftlichen Bericht zu erstellen, der von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet wird.
Falls möglich, soll der Bericht eine schriftliche Empfehlung enthalten.“
c)

Änderungen der Rahmenvereinbarung

Mit Notenwechsel vom 11. August 2003 (bekannt gemacht am 5. September 2003)7521 wurde die Rahmenvereinbarung dahingehend geändert, dass ihre Anwendbarkeit in begrenztem Maße auch auf Subunternehmer
ausgedehnt wurde.
Mit Notenwechsel vom 28. Juli 2005 (bekannt gemacht am 26. August 2005)7522 wurde ein neuer Anhang
zur Rahmenvereinbarung vereinbart, dem im Einzelnen die verschiedenen Tätigkeitsbilder der analytischen
Dienstleistungen zu entnehmen sind.
2.

Privilegierte Unternehmen

Die Privilegierung im Rahmen des DOCPER-Verfahrens betrifft Unternehmen, die Truppenversorgung betreiben und solche, die analytische Dienstleistungen erbringen.7523 Der Bereich Truppenversorgung betrifft
etwa Zahnärzte, Psychologen, Drogenberater u. a.7524 Diesbezüglich war bereits 1998 eine entsprechende
Rahmenvereinbarung geschlossen worden.7525
Hintergrund waren, nach Bekundung des Zeugen Dr. Ney, Bemühungen der US-Streitkräfte, stationierte
Truppen durch Outsourcing bestimmter Aufgabenbereiche zu reduzieren.7526 Die wohlwollende und zügige
Privilegierung der hierzu hinzugezogenen Contractors habe nicht zuletzt im Interesse der Bundesländer gelegen. So führte die Reduzierung der Ausgaben für Streitkräfte nicht zur Reduzierung von amerikanischem
Personal.7527
Die Rahmenvereinbarung von 2001 erweiterte den Kreis der privilegierten Unternehmen um solche aus dem
Bereich analytischer Dienstleistungen.7528

7521)
7522)
7523)
7524)
7525)
7526)
7527)
7528)

BGBl. 2003 II, S 1540 ff.
BGBl. 2005 II, S. 1115.
Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 7.
Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I S. 26.
Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 26.
Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 25 f.; vgl. auch Vermerk des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 26. August 2013 zur Vorbereitung einer Sitzung der G 10-Kommission, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 234 (VS-NfD – insoweit offen).
Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 26.
Leitungsvorlage des BMJ vom 5. August 2013, MAT A BMJV-3/1a, Bl. 4 (8); Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 26.

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