Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850

Nutzung von durch die HBW erhobenen Daten für bewaffnete Drohnenangriffe?

Zur Frage, ob im Rahmen des Integrierten Befragungswesens erhobene Daten tatsächlich für die Ortung von
Zielen von US-Kampfdrohnen genutzt wurden, hat die Zeugin A. K. bekundet, sie habe keine Hinweise darauf, könne es aber auch nicht ausschließen.7504 Sie erinnere sich an keinen Fall, in dem eine Person durch
Informationen, die bei der HBW erhoben wurden, getötet worden sei.7505
Auch nach Auskunft des Zeuge R. C. habe es keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Informationen aus
Befragungen der HBW für bewaffnete Drohneneinsätze verwendet wurden. Ausschließen könne er es aber
auch nicht.7506
Die Zeugin A. K. hat weiter geschildert, dass entsprechende Presseberichte zu einer Überprüfung der Unterlagen geführt hätten, ohne dass sich ein Zusammenhang zwischen Befragungen der HBW und gezielten Tötungen durch US-Kampfdrohnen ergeben hätte.7507
„Wir haben die damaligen Namen, die dort benannt sind, hinterfragt bei uns, ob die
uns irgendwas gesagt haben, und es ergab sich keine heiße Spur. Es ergab sich überhaupt keine Spur.“7508
Die Überprüfung habe nach 2010 stattgefunden7509 und sei nicht nur im Referat EAC, sondern auch im Geschäftsbereich 2 des BND erfolgt.7510 Die auslösenden Presseberichte hätten sich auf Drohnenangriffe in
Somalia bezogen.7511

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A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 56.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 72.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 19.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 109; A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 43.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 109.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 109.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 110.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 109.

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