Drucksache 18/12850
cc)
– 1240 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Länderspezifische Einschränkungen
Die am 25. Juli 2006 per E-Mail bekannt gegebene Weisung des BND-Präsidenten [siehe bereits unter
H.II.3.c)cc)bbb)] untersagte nicht nur die Alleinbefragung von Personen aus bestimmten Ländern, sondern
insbesondere die Weitergabe von operativ-taktischen Informationen, Zielkoordinaten oder militärisch-relevanten Einzelhinweisen zu diesen Ländern.7474 Der Zeuge R. C. hat insoweit bekundet, dass diese Weisung
seiner Kenntnis nach auch umgesetzt worden sei. Ihm sei kein Fall bekannt geworden, in dem eine entsprechende Meldung dem Partner zur Kenntnis gelangt sei.7475
Nach Angaben des Zeugen Uhrlau hatte die Weisung keinen Bezug zur möglichen Verwendung entsprechender Daten im Rahmen von Kampfdrohneneinsätzen.7476
dd)
Einschränkungen bezüglich für eine Geolokalisation in Betracht kommender Daten
Am 15. November 2013 erging an das Referat EAC per E-Mail folgende Weisung:
„EAC wird vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung gebeten, bis auf
weiteres keine Daten bzw. Informationen mit Relevanz für mögliche Angriffsziele an
die AND weiterzugeben.“7477
Die Weisung wurde durch die Zeugin A. K. am 19. November 2013 an die Dienstellenleiter der HBW-Außenstellen mit der Bitte um Beachtung weitergeleitet.7478
Nach Erinnerung der Zeugin A. K. habe diese Weisungslage nicht nur für ihr Referat, sondern allgemein im
BND gegolten.7479 Es habe sich bei der Weisung um eine vorsorgliche Maßnahme zur Sensibilisierung im
Hinblick auf Geodaten gehandelt.7480
Bereits vorher war es Praxis im BND, Geokoordinaten nur in einer ungefähren Weise weiterzugeben. Die
Zeugin A. K. hat dies folgendermaßen beschrieben:
„Wenn ich jetzt ein geologisches [sic!] Datum habe, dann wurde darauf Wert gelegt,
dass das nicht zuordenbar ist einer bestimmten Koordinate, sondern dass man das eben
verallgemeinert hat. Also das waren dann - - Eine Ortschaft oder eine Örtlichkeit war
dann halt meinetwegen 20 Kilometer weiter weg entfernt.“7481
„Ich versuche, ein Beispiel zu finden. Ein Ort im Umkreis von Ort XY im Umkreis
von 30 km.“7482
7474)
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E-Mail des Referats 90AE vom 25. Juli 2006, MAT A BND-2/3b, Bl. 113 (VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 51.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 81, S. 90.
E-Mail des Referats EAZ an die Referatsleitung EAC vom 15. November 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 129 (VS-NfD – insoweit
offen).
E-Mail der Zeugin A. K. an die Außenstellen 2C60 und 2C63 vom 19. November 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 128 (VS-NfD –
insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 44.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 44.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 54.
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 7.