Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

über Wochen oder Monate hinweg befragt7403, wobei die einzelnen Befragungen nicht an aufeinanderfolgenden Tagen erfolgten.7404 Der Zeuge R. C. hat insoweit bekundet, dass in 90 bis 95 Prozent innerhalb einer
Befragung eine vollständige Abschöpfung erfolgt sei. In den restlichen Fällen seien weitere Befragungen
erforderlich gewesen.7405
Wenn es zu Befragungen in mehreren Terminen gekommen sei, sei jeweils ein Feedback an die auswertenden
Bereiche des Geschäftsbereichs 2 im BND geliefert worden, auf dessen Grundlage dieser dann seinerseits
Fragen eingesteuert habe.7406
Im Durchschnitt habe – wie der Zeuge U. P. geschildert hat – die gesamte Befragung einer Zielperson, einschließlich Vor- und Nachbereitung, etwa eine Woche in Anspruch genommen.7407
e)

Sprache

Die Befragungen erfolgten regelmäßig in der Landessprache des Befragten. Hierbei wurde jeweils ein
Sprachmittler eingesetzt, bei dem es sich in über 80 Prozent der Fälle um einen Dolmetscher handelte.7408
Sprach die befragte Person hinreichend gut Englisch oder Französisch, war die Hinzuziehung eines Dolmetschers entbehrlich.7409
Ebenfalls auf die Hinzuziehung eines Dolmetschers wurde verzichtet, wenn der im Team eingesetzte ANDBefrager die Landessprache der Zielperson sprach.7410 Bisweilen wurde ein entsprechend sprachkundiger
AND-Befrager auch nur als Sprachmittler hinzugezogen.7411 Die Vermeidung von Dolmetscherkosten sei
nicht zuletzt einer der Gründe für die Kooperation mit AND im Integrierten Befragungswesen gewesen.7412
So wurde etwa in der HBW-Außenstelle Berlin im Jahr 2010 ein PIII-Befrager mit besonderen Sprachkenntnissen eingearbeitet.7413 Dies hatte zur Folge, dass der AND-Mitarbeiter die Befragung in einer Sprache
führte, die der anwesende BND-Befrager nicht verstand.7414 Der Zeuge R. C. hat allerdings ausgeschlossen,
dass in einer solchen Befragungssituation die Zielperson durch den AND-Befrager im Wege von Drohungen
zur Preisgabe von Informationen, etwa über den Aufenthaltsort eines Milizenführers, erpresst worden sei.
Der BND-Befrager hätte es anhand der Mimik und Stimmlage des Befragten mitbekommen, wenn dieser
unter Druck gesetzt worden wäre.7415

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A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 58.
Vgl. U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 97.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 53.
A. K., Protokoll-Nr. 67 I, S. 36; R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 21.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 59
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 99.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 78.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 36; vgl. R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 30.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 31.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 36.
Protokoll der 4. Ressourcenbesprechung des Referats EAC vom 17. und 18. Mai 2010, MAT A BND-2/5c, Bl. 113 (114), (VS-NfD
– insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 30.
R. C., Protokoll-Nr. 110 II – Auszug offen, S. 32.

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