Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

„Ich bitte sicherzustellen, dass ab sofort Befragungen nur noch im Beisein von BNDAngehörigen durchgeführt werden.“7386
Er habe, so der Zeuge Karl, über den Erlass der Weisung zuvor den Leiter der Abteilung 6, den Zeugen
Günter Heiß, informiert.7387 Der Charakter der HBW als eine Legendenbehörde des BND und der Umstand,
dass die fachliche und organisatorische Leitung des Integrierten Befragungswesens bei diesem lag, hätten
ihn zu der Weisung veranlasst.7388 Damit waren, nach Bekundung der Zeugin A. K. nunmehr auch bei Personalengpässen keine unbegleiteten Befragungen von AND-Mitarbeitern mehr zulässig.7389
d)

Ort, Dauer und Häufigkeit der Befragungen

Die Befragungen fanden grundsätzlich am Aufenthaltsort der zu befragenden Person statt, regelmäßig in der
Erstaufnahmeeinrichtung, einem Übergangswohnheim oder einer anderen Wohneinrichtung.7390 Die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen wurden hierüber vorab informiert.7391 Je nach Möglichkeit wurde in einem
freien Raum der jeweiligen Einrichtung oder in einem Café oder einem Lokal befragt.7392 Die HBW hatte
Kontakt zu den jeweiligen Einrichtungen7393, unterhielt dort aber keine eigenen Räumlichkeiten.7394 Der
Zeuge U. P. hat geschildert, dass der auf die Vorprüfung folgende Termin in aller Regel nicht mehr in der
Unterkunft des Befragten stattgefunden habe, sondern seitens der HBW versucht worden sei, einen Besprechungsraum oder das Hinterzimmer eines Restaurants anzumieten.7395 In Ausnahmefällen hätten Befragungen auch in der HBW-Dienststelle am Hohenzollerndamm in Berlin-Wilmersdorf stattgefunden.7396 Nach
Bekundung der Zeugin Leistner-Rocca gab es keine Befragungen der HBW in den Räumen des BAMF.7397
Das Gespräch zur Vorprüfung einer Zielperson habe dem Inhalt nach zwischen einer halben und dreiviertel
Stunde, unter Berücksichtigung von ausschweifenden Antworten und Dolmetschertätigkeit zwei bis zweieinhalb Stunden gedauert.7398 Soweit die Vorprüfung positiv verlief, hingen Dauer und Häufigkeit der weiteren Befragungen vom Umfang des rezeptiven Wissens und der Kooperationsbereitschaft des Befragten
ab.7399 Konnte das rezeptive Wissen einer Zielperson nicht bei einem Treffen vollständig abgeschöpft werden, kam es zu weiteren Befragungsterminen.7400 Solche Befragungen verteilten sich dann auf zwei oder drei
Treffen.7401 Es konnten aber auch bis zu zehn Treffen erforderlich sein.7402 In Einzelfällen wurden Quellen

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E-Mail des Zeugen Karl an den Leiter des Leitungsstabes des BND vom 25. November 2013, MAT A BK-2/8f, Bl. 28 (VS-NfD –
insoweit offen).
Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 96.
Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 74.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 59.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 68.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 31; R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11; Hintergrundinformation zur Unterrichtung der Bundesregierung
über das Befragungswesen des BND vom 25. November 2013, MAT A BK-2/8f, Bl. 22 (24), (VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 31.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 69.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 52.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 43.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 81.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 21.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 96.
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 18.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 21.

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