Drucksache 18/12850
– 1232 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Zeuge R. C. hat bekundet, dass eine Alleinbefragung durch einen AND-Mitarbeiter auch dann erfolgt
sei, wenn sich dieser aufgrund sprachlicher oder thematische Befähigung besonders dafür geeignet habe.7376
bbb) Länderbezogene Einschränkung der Alleinbefragungen
Mit E-Mail vom 25. Juli 2006 wurde im BND eine Weisung des BND-Präsidenten Ernst Uhrlau bekannt
gegeben, der zufolge keine Weitergabe von operativ-taktischen Informationen, Zielkoordinaten oder militärisch-relevanten Einzelhinweisen bezüglich bestimmter Länder an ANDs erfolgen solle. Der Routineaustausch sei hiervon nicht berührt. In Zweifelsfällen solle die Freigabe durch die Leitung des BND-Referats
90A erfolgen.7377 Dies hatte Auswirkungen auf die Praxis der Alleinbefragungen durch AND-Mitarbeiter.
Mit Schreiben an die Außenstellen vom 26. Juli 2006 erließ die Leitung des Referats 12C (später EAC) im
Hinblick auf diese Lage eine Weisung folgenden Inhalts:
„Ich bitte zu den erwähnten Ländern […] keine VP [Vorprüfung] durch AND-Befrager
erfolgen zu lassen. Asylbewerber aus den o. g. Ländern, die von Partner-Befragern
befragt werden, sollten zukünftig mit einem hauptamtlichen Zweitbefrager abge[fragt]
werden“.7378
Anlass dieser Weisung war der BND-Untersuchungsausschuss im Nachgang des Einmarschs US-amerikanischer Truppen in den Irak.7379 Die Weisung wurde den Partnern im Integrierten Befragungswesen bekannt
und stieß dort auf Unverständnis, sodass seitens der DIA sogar das Verbleiben im System der integrierten
Partner in Frage gestellt wurde.7380 Gleichwohl galt auch im Oktober 2007 innerhalb des Befragungswesens
die Regelung, nach der bei Vorprüfungen und Befragungen von Quellen aus bestimmten Ländern ausschließlich BND-Befrager einzusetzen seien.7381 Diese Weisungslage wurde schließlich durch die AND-Partner
„stillschweigend hingenommen“7382 und auch praktisch befolgt.7383
ccc) Endgültige Unterbindung der Alleinbefragungen
Mit Unterrichtung vom 25. November 2013 teilte der BND der Bundesregierung mit, dass in der Vergangenheit Befragungen durch Partnerbefrager auch ohne Teilnahme eines BND-Befragers erfolgt seien.7384 Am
selben Tag – und in Reaktion auf diesen Bericht7385 – erließ der Leiter des für die Dienstaufsicht über den
BND zuständigen Referats 603 des Bundeskanzleramts, der Zeuge Albert Karl, folgende Weisung an den
BND:
7376)
7377)
7378)
7379)
7380)
7381)
7382)
7383)
7384)
7385)
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 17.
E-Mail des Referats 90AE vom 25. Juli 2006, MAT A BND-2/3b, Bl. 113 (VS-NfD – insoweit offen).
Schreiben des Referats 12C (später EAC) vom 26. Juli 2006, MAT A BND-2/3b, Bl. 115 (VS-NfD – insoweit offen).
Protokoll zum „Jour fixe“ des Referats EAC vom 15. Dezember 2008, MAT A BND-2/3d, Bl. 48 (51), (VS-NfD – insoweit offen);
vgl. auch Unterrichtungsvorlage des Referats 12C (später EAC) vom 18. Oktober 2006, MAT A BND-2/3b, Bl. 110 (112) (VSNfD – insoweit offen).
Unterrichtungsvorlage des Referats 12C (später EAC) vom 18. Oktober 2006, MAT A BND-2/3b, Bl. 110 (111) (VS-NfD – insoweit offen).
Protokoll der Befragerführer-Tagung vom 24. bis 25. Oktober 2007, MAT A BND-2/1d, Bl. 34 (38), (VS-NfD – insoweit offen).
Beitrag der HBW-Außenstelle 2C60 zum Jahresbericht 2008, MAT A BND-2/5b, Bl. 127 f. (VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 52.
Hintergrundinformation zur Unterrichtung der Bundesregierung über das Befragungswesen des BND vom 25. November 2013,
MAT A BK-2/8f, Bl. 22 (23), (VS-NfD – insoweit offen).
Wolff, Protokoll-Nr. 76 I, S. 77.