Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1231 –
Drucksache 18/12850
Urkunden eine solche nur unter Aufsicht von BND-Mitarbeitern zulässig war [siehe oben unter H.II.3.a)bb)],
fragte das Sachgebiet EACYA im Referat EAC beim Referat EAZ des BND an, ob ein unbegleiteter Einsatz
von AND-Befragern im Hinblick auf die Dienstvorschrift zulässig sei. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass
die Papiere unmittelbar vor dem Einsatz ausgegeben und sofort danach wieder in Verwahrung genommen
würden.7369 Das Referat EAZ hatte keine Einwände. Der dortige Mitarbeiter M. S. schrieb hierzu:
„Ich sehe die Angelegenheit aber ohnehin eher unproblematisch. Die ‚DV zum Gebrauch von Ausweispapieren‘ sieht die Nutzung von (BND-)Ausweispapieren durch
AND-Angehörige grundsätzlich unter Aufsicht von BND-MA vor. Für die Befragung
durch Partner-Befrager bedeutet dies m. E. nicht zwingend eine Begleitung, insbesondere dann, wenn sachliche Gründe dagegen stehen (wie z.B. die gegebenen Kapazitäten). Der Grundgedanke der DV ist ja, dass die Nutzung der Ausweispapiere unter
enger Kontrolle des BND erfolgen soll, was durch die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise i.Z.m. der Nutzung der Papiere ohnehin gewährleistet ist.“7370
aaa) Gründe für die Alleinbefragungen
Die Zeugin A. K. hat vor dem Ausschuss bekundet, Alleinbefragungen durch AND-Partner seien dann erfolgt, wenn es aus Kapazitätsgründen notwendig gewesen sei, etwa wenn nach Personalrotationen BNDMitarbeiter nicht schnell genug nachbesetzt oder junge Mitarbeiter eingearbeitet worden seien.7371 Auch die
spontane Erkrankung des eingeplanten deutschen Befragers habe dazu führen können, dass der AND-Befrager allein in den Einsatz geschickt worden sei.7372
In einem Besprechungsvermerk des BND vom 21. November 2013 heißt es:
„Berichte über Befragungen, die von MA der Partner allein (ohne Teilnahme eines
BND-Befragers) durchgeführt wurden, sind richtig. Diese erfolgten im Einzelfall aufgrund der angespannten Personalsituation an den Befra-Außenstellen unter enger organisatorischer und inhaltlicher Aufsicht des BND im Vor- und […] Nachgang.“7373
Insbesondere wenn das Verhältnis von deutschen und ausländischen Befragern in einer Außenstelle zugunsten von letzteren unausgewogen war, sei es nicht immer möglich gewesen, AND-Befrager durch einen
BND-Mitarbeiter begleiten zu lassen.7374 Im Jahr 2013 seien in der HBW insgesamt doppelt so viele ANDwie BND-Befrager eingesetzt gewesen, weshalb erstere ohne die Möglichkeit einer Alleinbefragung untätig
hätten bleiben müssen und der Dienstbetrieb der Befragungsstellen massiv beeinträchtigt gewesen wäre.7375
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E-Mail des Referats EAC an das Referat EAZ vom 19. Juni 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 126 f. (VS-NfD – insoweit offen).
E-Mail des Referats EAZ an das Referat EAC vom 19. Juni 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 126 (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 25.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 71.
Besprechungsvermerk des BND zur geänderten Sprachregelung bezüglich der HBW vom 21. November 2013, MAT A BND-2/2a,
Bl. 271 (272), (VS-NfD – insoweit offen).
Beitrag der HBW-Außenstelle BC10 zum Jahresbericht 2007, MAT A BND-2/5b, Bl. 95 (97), (VS-NfD – insoweit offen).
E-Mail des Referats EAC an das Referat EAZ vom 19. Juni 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 126 f. (VS-NfD – insoweit offen).