Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Stellen sowohl von BND- als auch von AND-Seite bei.7357 Auch später nahmen in Einzelfällen Mitarbeiter
der Auswertung an Befragungen teil.7358
cc)

Alleinbefragungen durch AND-Mitarbeiter

Von dem Grundsatz, dass AND-Befrager bei Befragungseinsätzen durch einen BND-Mitarbeiter begleitet
werden sollten, wurde innerhalb der HBW in unterschiedlichem Ausmaß abgewichen. Die Zeugin A. K. hat
bekundet, der Grundsatz habe sich aus personellen Gründen nicht durchhalten lassen.7359 Die Befragung
durch AND-Mitarbeiter ohne Anwesenheit von BND-Personal sei aber die Ausnahme geblieben.7360 Sie sei
auch erst in Betracht gekommen, wenn ein AND-Befrager hinreichend Erfahrung und deutsche Sprachkenntnis gehabt habe, um die Legende einer deutschen Befragungsbehörde aufrecht erhalten zu können.7361 Der
Zeuge R. C. hat aus seiner Erfahrung geschildert, die Alleinbefragung durch Partnerbefrager sei nicht die
Regel gewesen, aber häufig vorgekommen.7362 Er hat ferner bekundet:
„Nicht immer waren alle vor Ort, abwesenheitsbedingte Ausfälle gab es immer,
Krankheit, Urlaub, Sonstiges. Wenn ich zu einem entsprechenden Zeitraum nur zwei
Befrager vor Ort habe, dann kann ich natürlich auch nur die beiden einsetzen. Und
wenn ich dann acht Termine entsprechend vergeben muss und bedienen muss, kann
ich es mir nicht leisten, die irgendwo im Team hinzuschicken.“7363
In der Berliner Außenstelle sei dagegen – so der Zeuge U. P. – eine solche Alleinbefragung nur in seltenen
Ausnahmefällen vorgekommen.7364
Die Zeugin A. K. hat geschildert, Ergebnisse einer durch einen AND-Befrager allein durchgeführten Befragung seien im Rahmen der Nachbereitung stets dem BND zugeflossen.7365 Der Zeuge R. C. hat insoweit
ergänzt, es habe zur Vereinbarung im Integrierten Befragungswesen gehört, dass alles Material, das der AND
erhoben habe, dem BND zur Verfügung habe gestellt werden müssen.7366
Auf der Ebene des Kanzleramts sei nicht bekannt gewesen, wie oft Befragungen durch die HBW ohne Beteiligung eines BND-Mitarbeiters erfolgt seien.7367
Die Entscheidung, einen AND-Mitarbeiter die Befragung allein durchführen zu lassen, sei – so die Zeugin
A. K. – nicht auf Referatsebene, sondern durch die Außenstellenleitungen erfolgt.7368
Innerhalb des BND wurde die Alleinbefragung durch AND-Mitarbeiter unter dem Aspekt ihrer Nutzung von
Tarnpapieren diskutiert. Da gemäß der Dienstvorschrift zum Gebrauch von Ausweispapieren und sonstigen
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Beitrag der HBW-Außenstelle AD40 zum Jahresbericht 2005, MAT A BND-2/5b, Bl. 46 (47), (VS-NfD – insoweit offen); Beitrag
der HBW-Außenstelle BC40 zum Jahresbericht 2006, MAT A BND-2/5b, Bl. 73 (74), (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 43; Beitrag der HBW-Außenstelle 2C60 zum Jahresbericht 2009, MAT A BND-2/5b, Bl. 135 (136),
(VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 14.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 58.
E-Mail des Referats EAC vom 19. Juni 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 126 f. (VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 21.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 31.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 71.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 14.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 20.
Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 75.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 74; vgl. auch U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 71.

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