Drucksache 18/12850
c)

– 1228 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Befrager

Die Befrager seien tendenziell keine Spezialisten für bestimmte Themen gewesen, sondern Generalisten mit
eher breitem als tiefem Kenntisstand.7338
Nach Bekundung der Zeugin A. K. erfolgte die Entscheidung, welcher Mitarbeiter der HBW eine konkrete
Befragung durchführe, durch BND-Mitarbeiter.7339 Zuständig sei insoweit – so der Zeuge R. C. – der Befragerführer gewesen.7340
aa)

Befragung durch BND-Mitarbeiter

Hierbei sei u. a. entschieden worden, ob eine Befragung im besonderen nationalen Interesse der Bundesrepublik Deutschland gelegen habe. In diesem Fall sei die Befragung allein durch BND-Mitarbeiter erfolgt7341
und jeweils nur ein einzelner Befrager eingesetzt worden.7342 Der Zeuge U. P. hat demgegenüber bekundet,
dass es auch Teams gab, die ausschließlich aus BND-Mitarbeitern bestanden hätten.7343
bb)

Gemeinsame Befragung durch BND- und AND-Mitarbeiter

Im Hinblick auf den Charakter der HBW als Behörde des Integrierten Befragungswesens [siehe hierzu auch
unter H.II.1.d)] war es indes der Regelfall, dass Befragungen durch Teams geführt wurden, die aus einem
Mitarbeiter des BND und einem Mitarbeiter der Integrierten AND bestanden. So hat der Zeuge U. P. für die
HBW-Außenstelle Berlin bekundet, dort seien zu etwa 80 Prozent gemischte Befrager-Teams im Einsatz
gewesen.7344 Die Zeugin A. K. hat geschildert:
„Grundsätzlich war Regel, dass die Amerikaner im Team mit Deutschen oder mit BND
gegangen sind.“7345
Der Zeuge Dr. Frank-Walter Steinmeier, der von 1999 bis 2005 Chef des Bundeskanzleramts war7346, hat
hierzu mitgeteilt:
„Wenn es tatsächlich Befragungen durch die Amerikaner allein gegeben haben sollte,
entspricht das jedenfalls nicht der Vorstellung von Kooperation mit amerikanischen
Diensten, sondern wenn, dann gemeinsam mit dem deutschen BND. Aber vorgesehen
war eigentlich nicht, dass Amerikaner dort alleine Befragungen durchführen.“7347
Innerhalb der HBW wurde die Einhaltung dieses Grundsatzes auch angemahnt. In einem Memo des Sachgebiets EACA vom 3. Februar 2011 heißt es:

7338)
7339)
7340)
7341)
7342)
7343)
7344)
7345)
7346)
7347)

R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 78.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 17.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 31.
Vgl. A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 17.
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 18.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 72.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 78.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 14.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 5.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 81.

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