Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Berliner Dienststelle dann vom Befragerteam mit dem Befragerführer im Hinblick darauf besprochen worden, ob es Sinn mache, weiter zu befragen.7324 Im Jahr 2001 seien beispielsweise 60 bis 70 Prozent der Befragungen nach dem Erstgespräch beendet worden.7325
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Belehrung des Befragten

Im Rahmen des Erstgesprächs wurde der Betroffene sofort darauf hingewiesen, dass seine Teilnahme an der
Befragung auf freiwilliger Basis erfolge.7326 Die Zeugin A. K. hat hierzu ausgesagt:
„Also, ich kann Ihnen diese Weisungslage schildern; das ist die, dass man gesagt hat:
Diese Hauptstelle für Befragungswesen sammelt Informationen für die Bundesregierung. Die Befragung hat keinen Einfluss auf das Asylverfahren und findet auf freiwilliger Basis statt.“7327
Sie gehe davon aus, dass diese Weisungslage befolgt worden sei.7328
Auch der Zeuge R. C. hat bekundet, dass dem Erstgespräch eine Belehrung über die Freiwilligkeit von Angaben und die Unabhängigkeit der Zusammenarbeit mit der HBW vom Asylverfahren vorausging.7329 Die
Entscheidung, ob die Zielperson kooperieren wolle oder nicht sei gefallen, noch bevor sich habe herausstellen
können, ob die Befragung ergiebig sein würde.7330 Die Belehrung sei in dem formalisierten Bericht, der über
jede Befragung habe erstellt werden müssen, entsprechend festzuhalten gewesen.7331
In den Fällen, in denen eine Person, an der seitens der HBW Interesse bestand, die Teilnahme an der Befragung verweigerte, wurde diese umgehend abgebrochen.7332 Nach Schätzung des Zeugen U. P. hätten in seiner
Zeit als Befrager etwa 15 bis 20 Prozent der angesprochenen Zielpersonen eine Teilnahme an der Befragung
abgelehnt.7333
Für die Zielperson gab es die Möglichkeit, zur Befragung einen Rechtsanwalt hinzuziehen,7334 wovon allerdings nach Kenntnis der Zeugen R. C. und U. P. nur in Einzelfällen Gebrauch gemacht wurde.7335 Auch den
Rechtsanwälten gegenüber sei man unter der Legende „HBW“ aufgetreten.7336 Nach Auskunft der Zeugin
Leistner-Rocca habe es gelegentlich Rückfragen von Rechtsanwälten beim BAMF wegen der Befragungen
durch die HBW gegeben.7337

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U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 69.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 80.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 69.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 20.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 21.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11; U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 68.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 23.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 24.
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 28f.; R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11f.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 80f.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 99.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 37f.; U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 97.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 97.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 32.

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