Drucksache 18/12850
– 1226 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Nach Angaben des Referats 11D (später: EAC) des BND hielten sich sämtliche HBW-Außenstellen strikt an
diese Vorgaben. In fünf Jahren sei kein Fall von Missbrauch der Tarnpapiere bekannt geworden.7316 Auch
die Zeugin A. K. hat bekundet, ihr sei ein Missbrauch von Tarnpapieren nicht bekannt.7317
b)
Vorprüfung, Einladung, Erstgespräch
aa)
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Der Zeuge R. C. hat den Ablauf der Kontaktaufnahme mit Personen, an denen seitens der HBW ein Interesse
bestand, wie folgt beschrieben:
„Zunächst […] erhalten wir ein Anhörungsprotokoll eines Asylbewerbers. Wir entscheiden aufgrund der darin enthaltenen Angaben, ob wir die Person ansprechen wollen oder nicht. Die Grundlage dafür ist Herkunftsland und vor allem die berufliche
Tätigkeit oder aber mögliche Zugänge zu Wissen, die für die Bundesregierung interessant sein könnten. Wenn wir das feststellen in einer Art interner Vorprüfung, versuchen wir, diese Person zu kontaktieren.“7318
Zum übersandten Anhörungsprotokoll gehörte ein aus 25 Fragen bestehender Katalog mit Angaben zu „persönlichen Angaben zum Lebensumfeld außerhalb des eigentlichen Asylvorbringens“.7319
Nach Bekundung der Zeugin A. K. sei zunächst festgestellt worden, wo der Betreffende gerade aufhältig
sei.7320
Die Kontaktaufnahme erfolgte mit einem Schreiben unter dem Briefkopf der „Hauptstelle für Befragungswesen“. In diesem Schreiben wurde der Besuch durch Mitarbeiter der HBW an der Wohnanschrift der Zielperson zu einem bestimmten Termin angekündigt. Ferner wurde die Unterrichtung der Bundesrepublik
Deutschland über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umstände des jeweiligen Herkunftslands
als Aufgabe der HBW vorgestellt. Für den Fall, dass der Termin nicht wahrgenommen werden konnte, wurde
eine Telefonnummer für die Abstimmung eines Alternativtermins angegeben.7321
In diesem Termin sei dann, so die Zeugin A. K., ein Gespräch mit der Zielperson geführt worden, um in
Erfahrung zu bringen, ob sie zu den relevanten Themen überhaupt aussagefähig sei.7322 Ein solches Gespräch
habe, wie der Zeuge U. P. geschildert hat, durchaus von den Annahmen auf Grund des Anhörungsprotokolls
abweichende Ergebnisse zeitigen können.7323 Das Ergebnis der Vorprüfung bzw. des Erstgesprächs sei in der
7316)
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7319)
7320)
7321)
7322)
7323)
Schreiben des Referats 11D (später: EAC) vom 30. August 2005, MAT A BND-2/2a, Bl. 26 (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 37; vgl. auch Entscheidungsvorlage des Referats EAC für den Präsidenten des BND vom 15. Juni 2010,
MAT A BND-2/5c, Bl. 117f. (VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11.
Vgl. E-Mail der Leiterin der BAMF-Außenstelle Chemnitz an das Sicherheitsreferat vom 3. September 2008, MAT A BAMF-1b,
Bl. 35.
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 28.
Einladungsschreiben der HBW vom 22. Januar 2010, MAT A BND-50/1 (Tgb.-Nr. 233/16 – GEHEIM), Bl. 26 (VS-NfD – insoweit
offen); Einladungsschreiben der HBW vom 8. Dezember 2009, MAT A BND-50/1 (Tgb.-Nr. 233/16 – GEHEIM), Bl. 47 (VS-NfD
– insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 32; U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 68.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 68.