Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1225 –
Drucksache 18/12850
erläutert wurde.7306 Im Jahr 2009 konnte die Anordnung auch durch den Leiter der jeweiligen Außenstelle
ergehen.7307
bb)
Verwendung von Tarnpapieren durch ausländische Partnerbefrager
Nicht nur die BND-Angehörigen, sondern auch die AND-Partner innerhalb der HBW verfügten über einen
auf die HBW lautenden Dienstausweis. Das BND-Personal war darüber hinaus mit auf Tarnnamen lautenden
Ausweisen ausgestattet.7308
Die Zeugin A. K. hat in ihrer Vernehmung durch den Ausschuss bekundet, dass in der Zeit ihrer Tätigkeit bei
der HBW auch die AND-Mitarbeiter über deutsche Tarnpapiere verfügt hätten.7309
Grundlage hierfür war Nr. 4.3 der Dienstvorschrift zum Gebrauch von Ausweispapieren und sonstigen Urkunden, der in der Fassung vom 17. Februar 2000 folgenden Wortlaut hatte:
„Anträge auf Ausstellung/Änderung von Ausweispapieren für AND-Angehörige bedürfen der Zustimmung des Abteilungsleiters 1. […] An die ,Erforderlichkeit’ ist ein
strenger Maßstab zu legen. Die Ausweise unterliegen der Kontrolle der für die betreffenden AND-Angehörigen zuständigen Führungsstelle und dürfen grundsätzlich nur
im koordinierten Einsatz (joint operations) unter Aufsicht von BND-Mitarbeitern verwendet werden. [... ]“7310
Auf Antrag des Referats 11D (später EAC) wurde im Jahr 2000 die – ab Januar 2001 erfolgende7311 – Ausstattung der AND-Mitarbeiter in der HBW mit deutschen Tarndokumenten (Personalausweis und Führerschein) entschieden. Dies sollte der professionellen Ausgestaltung und dem operativ-sicherheitlichen Schutz
der Behördenlegende wie auch dem Schutz der AND-Befrager dienen. Es wurde festgelegt, dass die Ausweise grundsätzlich in den Außenstellen aufzubewahren seien und nur zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben im Rahmen des Integrierten Befragungswesens an die AND-Angehörigen ausgegeben werden sollten.7312 Die Ausgabe der Ausweise erfolgte gegen Unterschriftsleistung und wurde dokumentiert.7313
Seit einer Überarbeitung der Dienstvorschrift zum Gebrauch von Ausweispapieren und sonstigen Urkunden
im Jahr 20107314 war die Ausstellung deutscher Legitimationspapiere in jedem Einzelfall beim Präsidenten
des BND begründet zu beantragen und von diesem zu genehmigen.7315
7306)
7307)
7308)
7309)
7310)
7311)
7312)
7313)
7314)
7315)
Antrag auf Anordnung von ND-Mitteln der HBW-Außenstelle 2C60 vom 29. Januar 2009, MAT A BND-50/1 (Tgb.-Nr. 233/16 –
GEHEIM), Bl. 12 f. (insoweit offen).
Antrag auf Anordnung von ND-Mitteln der HBW-Außenstelle 2C60 vom 29. Januar 2009, MAT A BND-50/1 (Tgb.-Nr. 233/16 –
GEHEIM), Bl. 12 (13), (insoweit offen).
Vgl. Entscheidungsvorlage der Abteilung 1 des BND für den Präsidenten des BND vom 9. Oktober 2000, MAT A BND-2/2a, Bl. 30
(31), (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 37.
Sprechzettel des BND für die Sitzung des PKGr am 21. April 2010, MAT A BND-2/2d, Bl. 17 (VS-NfD – insoweit offen).
Schreiben des Referats 11D (später: EAC) vom 30. August 2005, MAT A BND-2/2a, Bl. 26 (VS-NfD – insoweit offen).
Entscheidungsvorlage der Abteilung 1 des BND für den Präsidenten des BND vom 9. Oktober 2000, MAT A BND-2/2a, Bl. 30 (31
f.), (VS-NfD – insoweit offen).
Entscheidungsvorlage des Referats EAC für den Präsidenten des BND vom 15. Juni 2010, MAT A BND-2/5c, Bl. 117 (118), (VSNfD – insoweit offen).
Schreiben des Leitungsstabes des BND an den Leiter der Referats 623 im Bundeskanzleramt vom 28. April 2010, MAT A BND2/2d, Bl. 53 (54), (VS-NfD – insoweit offen).
Entscheidungsvorlage des Referats EAC für den Präsidenten des BND vom 15. Juni 2010, MAT A BND-2/5c, Bl. 117 f. (VS-NfD
– insoweit offen).