Drucksache 18/12850

– 1016 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

III.

Die Einsteuerung BND-eigener Selektoren vor Oktober 2013

1.

Verfahren und Zuständigkeit bei der Gewinnung von Selektoren

Die Herkunft und Auswahl BND-eigener Selektoren gestaltete sich bis zu den im Frühjahr/Sommer 2013
begonnenen Umgestaltungen nach einem über Jahre praktizierten Verfahren im Zusammenspiel verschiedener Akteure.
Die Tatsache, dass Selektoren durch den BND gesteuert wurden, wurde dabei von den damit befassten Mitarbeitern nicht grundsätzlich hinterfragt. So hat der ehemalige Leiter der Unterabteilung T2 (Nachrichtenbearbeitung) beim BND, der Zeuge D. B., vor dem Ausschuss erklärt:
„An sich ist es aber aus meiner Sicht typisch eigentlich für die Fernmeldeaufklärung,
dass ich irgendwelche Aufklärungsziele an irgendwelchen Suchbegriffen - das müssen
nicht immer E-Mail-Adressen oder Telefonnummern sein; das kann auch mal eine, ich
sage mal, Kurzwellenfrequenz sein - dass ich aus dem ganzen Fernmeldeaufkommen
das auswähle, was dann auftragsrelevant für den Bundesnachrichtendienst ist.“
Weiter hat er ausgeführt, dass es ja sinnvoll sei, wenn man einen Auftrag zur Informationsgewinnung habe,
dass man dazu entsprechende Suchbegriffe nutze, die dazu geeignet seien.5772
Auch der für die Außenstellen des BND zuständige Leiter der Unterabteilung T1 (Nachrichtengewinnung),
der Zeuge W. K., hat am 24. November 2016 die Bedeutung der BND-eigenen Selektoren unterstrichen. So
sei die mit BND-eigenen Mitteln erzeugte Meldung das Kerngeschäft des Dienstes:
„Und wir müssen dafür sorgen, dass die dazu notwendigen Suchkriterien so geeignet
sind, dass wir unseren Meldungs-Output immer optimieren können.“5773
Die zentrale Zuständigkeit für die Fernmeldeaufklärung liegt dabei innerhalb des BND bei der Abteilung TA
(Technische Aufklärung). Deren ehemaliger Leiter, der Zeuge Dr. Heuser, hat hierzu vor dem Ausschuss
ausgeführt, dass die Abteilung relativ personalintensiv sei und während seiner Dienstzeit über 1 000 Dienstposten umfasst habe. Dementsprechend sei sie hierarchisch in Unterabteilungen gegliedert.5774
Weiter hat er zu Aufgaben und Tätigkeit der Abteilung ausgeführt:
„Die Abteilung TA ist die für Fernmeldeaufklärung im weitesten Sinne zuständige
Abteilung des Bundesnachrichtendienstes. Das heißt, sie hat im Rahmen des Beschaffungsauftrages, den der Bundesnachrichtendienst zu erfüllen hat gemäß des APB, eben
ihre Fähigkeiten einzusetzen, um diese Informationen zu beschaffen zu den Themen,
die da genannt sind, auf all den Feldern, die heute mit dem Stichwort ‚Telekommuni-

5772)
5773)
5774)

D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 7.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 26.
Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 I, S. 60.

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