Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

in EU/NATO-Staaten oder in sonstigen Ländern, die nicht zu den Kern- oder Monitoringländern gehören, gesteuert werden. Insbesondere für derartige Fälle wäre eine
rechtliche Klarstellung angezeigt.“5770
Der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gab gemäß § 10 Absatz 2 Kontrollgremiumsgesetz ein Sondervortum ab. Darin bewertete er die Steuerungen von Staats- oder Regierungschefs aus EU- und NATO-Ländern als schwere Verstöße gegen Sinn und Wortlaut der EU- und NATOVerträge. Die Überwachung von Deutschen im Rahmen ihrer Tätigkeit für internationale und EU-Institutionen wertete er als Grundrechtsverstöße; der vom BND dafür als Rechtfertigung bemühten „Funktionsträgertheorie“ fehle jede gesetzliche oder rechtliche Grundlage.5771

5770)
5771)

Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums , BT-Drs 18/9142, S. 13 f.
Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums , BT-Drs 18/9142, S. 19.

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