Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Als Fazit hat das Parlamentarische Kontrollgremium Folgendes zu den auf der Gruppenliste befindlichen
Teilnehmern festgestellt:5769
„Die Steuerung eines Drittels dieser Ziele, insbesondere Ziele mit einem Bezug zu
Krisenländern oder Gefahrenbereichen in EU-/NATO-Staaten erfolgte mit großer
Wahrscheinlichkeit rechts- und auftragskonform, weil deren Aufklärung zu spezifischen Aufgaben des BND gehört. Hier dürfte ein unmittelbarer APB-Bezug bestehen,
da diese Länder eindeutig legitime Aufklärungsziele des BND sind. Ferner setzt die
Aufklärung in diesen Fällen direkt bei Einrichtungen von Kern- und Monitoringländern an. Die Steuerung der Teilnehmer diente damit – ohne dass dies im Einzelfall
überprüft werden konnte – der Beschaffung außen- und sicherheitspolitisch relevanter
Informationen. Daher ist die Steuerung in diesen Fällen nicht zu beanstanden.
Die übrigen zwei Drittel der gesteuerten Teilnehmer lassen sich nicht pauschal beurteilen. Hier sind erstens einige Steuerungen feststellbar, die ohne Zweifel auftragskonform erfolgt sind und auch wieder in die Steuerung aufgenommen werden sollten.
Dazu zählen etwa Unternehmen, die im Zusammenhang mit Proliferation aufgeklärt
werden oder Personen, die im Zusammenhang mit terroristischen Strukturen, Spionageaktivitäten oder Organisierter Kriminalität stehen.
Zweitens ist eine größere Zahl von Steuerungen feststellbar, die unter Umständen zulässige Ziele sein könnten. Dazu können im klar begründeten und belegbaren Einzelfall etwa Auslandsvertretungen von EU/NATO-Staaten in Kern- und Monitoringländern oder unter bestimmten Voraussetzungen weitere Einrichtungen von EU/ NATOStaaten zählen.
Drittens dürfte sich unter den Steuerungen der ‚Gruppenliste‘ eine größere Zahl von
Teilnehmern befinden, die als nicht auftragskonform und rechtlich unzulässig zu betrachten sind. Dazu zählt etwa die Steuerung von führenden Politikern und Beschäftigten verschiedener Ministerien aus Partnerländern in der Erwartung von Informationen über relevante Themen und Staaten. Ebenso ist die Steuerung von Mitarbeitern
europäischer Institutionen als hochproblematisch zu betrachten – insbesondere weil
Deutschland hier zahlreiche andere Zugänge hat und mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist, dass es sich dabei um deutsche Staatsbürger handeln kann.
Auch internationale Organisationen, insbesondere solche, die Deutschland finanziell
und organisatorisch unterstützt, können politisch sensible Ziele sein. Ferner ist es als
hochproblematisch zu betrachten, wenn Auslandvertretungen von EU/NATO-Staaten

5769)

Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, BT-Drs. 18/9142, S. 13 f.

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