Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
II.

– 1013 –

Drucksache 18/12850

Die Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 7. Juli
2016

Das Parlamentarische Kontrollgremium beschloss bereits in Folge der oben erwähnten Unterrichtung durch
BND und Bundeskanzleramt im Oktober 2015, die Praxis der BND-eigenen Steuerung bis zum Unterrichtungszeitpunkt im Oktober 2015 zu untersuchen. Gegenstand der Untersuchung war die Steuerung BNDeigener Selektoren mit EU- und NATO-Bezug und die diesbezügliche Erfassung in der strategischen Fernmeldeaufklärung vor allem hinsichtlich der Einhaltung des Auftragsprofils der Bundesregierung, rechtlicher
Zulässigkeit, organisatorischer Abläufe sowie technischer Umsetzung.5763 Zu diesem Zweck wurde eine Berichterstattergruppe benannt, zu der die Abgeordneten Armin Schuster (CDU/CSU), Uli Grötsch (SPD) und
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gehörten. Unterstützt wurden die Berichterstatter
von einer sogenannten Task-Force, bestehend aus Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung.
Im Zentrum der Untersuchung stand die sogenannte Gruppenliste des BND. Sie beinhaltet zahlreiche Ziele,
die der BND seit Herbst 2013 aus seiner Fernmeldeaufklärung herausgenommen und gesperrt hat, weil sie
Bezüge zu EU- und NATO-Staaten aufweisen.5764 Die laut Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums rund 3 300 Teilnehmer und 15 000 Telekommunikationsmerkmale auf der Gruppenliste wurden im
Rahmen der Untersuchung gesichtet.5765
Am 16. Dezember 2015 haben Berichterstatter und Task-Force dem Parlamentarischen Kontrollgremium einen vorläufigen Bericht vorgelegt. Die daraufhin vom Parlamentarischen Kontrollgremium abgegebene „Öffentliche Erklärung“ vom 16. Dezember 2015 wurde dem Abschlussbericht des Gremiums als Anlage beigefügt.5766 Die Bundesregierung reagierte mit einer Pressemitteilung vom selben Tag, die dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums ebenfalls beigefügt ist.5767 Darin wurde u. a. darauf hingewiesen, dass das
Bundeskanzleramt im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht im März 2015 technische und organisatorische
Defizite beim BND identifiziert und Weisung erteilt habe, diese unverzüglich abzustellen. Zudem hätten
Bundeskanzleramt und BND umfassende Schritte zur Reform der strategischen Fernmeldeaufklärung veranlasst. Auch werde die Organisationsstruktur der Abteilung Technische Aufklärung (TA) beim BND untersucht und bewertet. Ziel sei eine jederzeitige Kontrolle der Steuerung der Selektoren.
Die endgültigen Ergebnisse seiner Untersuchung hat das Parlamentarische Kontrollgremium am 22. Februar 2016 in einem als STRENG GEHEIM eingestuften Bericht vorgelegt, der ausschließlich von den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums eingesehen werden kann. Am 7. Juli 2016 veröffentlichte
es die Ergebnisse seiner Untersuchung zur BND-eigenen Steuerung in der strategischen Fernmeldeaufklärung zudem in Form einer öffentlichen Bewertung auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 und 3 des Kontrollgremiumsgesetzes.5768

5763)
5764)
5765)
5766)
5767)
5768)

Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, BT-Drs. 18/9142, S. 3.
Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, BT-Drs. 18/9142, S. 4.
Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, BT-Drs. 18/9142, S. 4 f.
Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, BT-Drs. 18/9142, S. 20 f.
Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, BT-Drs. 18/9142, S. 22.
Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, BT-Drs. 18/9142.

Select target paragraph3