Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Teils des vorliegenden Berichts].5754 Die Prioritäten, nach denen der BND im Rahmen dieses Auftrags Informationen sammeln und auswerten soll, werden im Auftragsprofil der Bundesregierung (APB) festgelegt.5755
Dieses Profil beschreibt verschiedene Länder- und Themenbereiche, die für Deutschland von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung sind. Innerhalb des APB genießt der BND jedoch Spielräume bei der Verteilung seiner Ressourcen und der Wahl seiner Mittel5756 [zum APB im Einzelnen siehe auch unter F.II.1. des
Zweiten Teils des vorliegenden Berichts].
Auf der Grundlage des Erweiterungsbeschlusses hat der Ausschuss zur Umsetzung des neuen Untersuchungsauftrags die Beweisbeschlüsse BK-32 sowie BND-59, BND-60, BND-63, BND-64, BND-66, BND67, BND-69, BND-71 sowie BND-72 erlassen. Auf die mit diesen Beweisbeschlüssen beigezogenen sächlichen Beweismittel fand weitgehend das von der Bundesregierung entwickelte Einsichtnahmeverfahren Anwendung, das im vorliegenden Bericht bereits an anderer Stelle als „Chausseestraßenverfahren“ beschrieben
worden ist [siehe auch B.III.5.b)bb) des Ersten Teils des vorliegenden Berichts].
Im Einzelnen:
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Die Einsichtnahme fand in der Liegenschaft des Bundesnachrichtendienstes in
der Chausseestraße in Berlin-Mitte statt.
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Berechtigt zur Einsicht waren die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
des Untersuchungsausschusses, deren STRENG GEHEIM ermächtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die entsprechend ermächtigten Personen des
Ausschusssekretariats.
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Die Akteneinsicht erfolgte in digitaler Form. Jeder Fraktion wurde hierfür mindestens ein Laptop zur Verfügung gestellt, auf dem die Selektoren und die Dokumente des Bundesnachrichtendienstes sowie des Bundeskanzleramtes enthalten waren. Für jede Fraktion standen eigene Räumlichkeiten im BND zur Verfügung. Auch für den Vorsitzenden sowie das Sekretariat des Untersuchungsausschusses standen je separate Laptops zur Verfügung.
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Notizen konnten unmittelbar auf den Fraktionslaptops abgelegt und individuell
verschlüsselt werden. Alternativ standen konventionelle VS-Notizbücher zur
Verfügung.
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Laptops und VS-Notizbücher wurden nach der Einsichtnahme versiegelt und
bei nachfolgenden Einsichten im BND wieder ausgehändigt.
5754)
5755)
5756)
Zwischenzeitlich sind am 31. Dezember 2016 Änderungen des BNDG in Kraft getreten, mit denen spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen
anderer Staaten geschaffen wurden.
Weitere Informationen zum APB unter:
http://www.bnd.bund.de/DE/Auftrag/Aufgaben/Auftragsprofil_der_Bundesregierung/Auftragsprofil_node.html.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 39 f.