Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1003 –
Drucksache 18/12850
Über konkrete Aufklärungsziele und Empfangsstrecken könne er, der Zeuge A. N., lediglich in eingestufter
Sitzung Auskünfte erteilen.5670 Er hat aber in öffentlicher Sitzung dargestellt, dass vorwiegend bei Militärs,
zum Teil aber auch bei Aufständischen und Rebellen Kurzwellenfunk zum Einsatz komme.5671
Zu den mittels Kurzwelle übertragbaren Verkehren hat der Zeuge A. N. erklärt:
„Der Kurzwellenbereich ist definiert von 3 bis 30 Megahertz. Allerdings gibt es da
keine scharfen Grenzen, rein technisch bedingt, sodass eine Erfassung teilweise noch
in den Mittelwellenbereich hineingeht und auch in den Ultrakurzwellenbereich. Aber
nur diese Art der Erfassung ist damit möglich, also Funkerfassung, kein Mobilfunk,
kein Richtfunk, keine Telefonate [...] das geht rein technisch überhaupt nicht.“5672
„Über Kurzwelle ist Individualverkehr nicht möglich, weil es immer mehrere Zuhörer
gibt. - Einer sendet, - - viele hören zu.“5673
„Und deswegen wird ja auch Kurzwelle sehr gerne bei militärischen Verbänden benutzt; da kann nämlich der militärische Führer auf einfache Weise seine untergebenen
Truppenteile befehligen.“5674
Nach Angabe des Zeugen A. N. können bei der Kurzwelle lediglich wenige Daten übertragen werden.5675 Im
Vergleich zum Satellitenfunk oder Lichtwellenleiter seien das bei Kurzwelle „Minidaten“.5676 Bei Kurzwelle
könnten keine Massen an Daten ausgestrahlt werden.5677
Die in einem Pressebericht erwähnten Zahlen, der BND speichere 220 Millionen Telefondaten täglich5678,
hat der Zeuge nicht bestätigen können.5679 Unter Vorhalt einer als GEHEIM eingestuften Unterlage5680 hat
der Zeuge erklärt, diese Tabelle beziehe sich nicht auf Daten aus der Kurzwellenerfassung.5681
bb)
Die „andere Erfassungsart“ in Gablingen
Der Zeuge hat erwähnt, dass es neben der Kurzwellenerfassung eine andere in Gablingen betriebene Erfassungsart gebe.5682 Diese sei aber genauso wie die Kurzwellenerfassung nicht untersuchungsgegenständlich.5683
Der Zeuge hat jedoch in eingestufter Sitzung einige Angaben dazu gemacht.5684
5670)
5671)
5672)
5673)
5674)
5675)
5676)
5677)
5678)
5679)
5680)
5681)
5682)
5683)
5684)
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 156.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 156.
A. N., Protokoll-Nr. 74 I, S. 41.
A. N., Protokoll-Nr. 74 I, S. 53.
A. N., Protokoll-Nr. 74 I, S. 54.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 143.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 144.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 157.
Zeit Online vom 30. Januar 2015 „BND speichert 220 Millionen Telefondaten – jeden Tag“.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 168 ff. (170).
MAT A BND-1/11m (Tgb.-Nr. 89/14 – GEHEIM), Ordner 248, Bl. 40 (46).
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 175.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 176.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 176.
A. N., Protokoll-Nr. 74 II (Tgb.-Nr. 243/16 – GEHEIM), S. 2 f., 6 f., 16, 23 f.