Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Außenstelle erhalte, wenn sie eine Meldung an die Zentrale übersende, keine Kenntnis von deren weiterer
Nutzung.5645 Eine Kooperation zu einem Erfassungsansatz, der in der oder über die Außenstelle Schöningen
durchgeführt worden sei, habe es mit keinem der Dienste der Five-Eyes-Staaten gegeben.5646
Seitens der NSA sei infolge der Besuche signalisiert worden, dass man von der Tätigkeit der Außenstelle
Schöningen beeindruckt sei; es sei aber kein Interesse an den dort erhobenen Daten geäußert worden5647:
„Und was man im Hinterkopf behalten sollte, ist: Die NSA ist um ganz, ganz, ganz
viel größer als wir. Und was wir denen gezeigt haben, ist, dass wir mit wenig Mitteln
in einem engen Kreis, wo wenige Fachleute zusammensitzen, relativ viel rausholen
können, was in einem Laden von weit über 20 000 Leuten – und die NSA hat deutlich
mehr als 20 000 – durch die Verteilung der Ressourcen kaum mehr möglich ist.“5648
Die NSA habe von der Außenstelle Schöningen „auf keinen Fall“ eine Kopie der Software MIRA4 und
VERAS bekommen.5649 Er gehe davon aus, dass eine Übergabe dieser Software auch durch keinen anderen
Bereich des BND erfolgt sei; ausschließen könne er dies aber nicht.5650
Obwohl der BND im Rahmen des Besuchs im Juli 2006 nach der Vorführung seiner eigenen Technik die
NSA-Seite um Übersendung von Beschreibungen und Handbüchern ihrer Technik gebeten hätte, sei eine
solche – zumindest nach Schöningen – nicht erfolgt.5651
Auch im Zusammenhang mit der Frage einer etwaigen Eignung der in Schöningen erhobenen Metadaten zur
zielgenauen Ortung von Mobiltelefonen hat der Zeuge E. B. betont, dass von Schöningen aus keinerlei Daten
an Nachrichtendienste der Five Eyes-Staaten weitergeben worden seien [siehe hierzu unter H.I.4.c)]. Er hat
sich auch zur Nutzung der durch die NSA dem BND zur Verfügung gestellten Software XKEYSCORE geäußert [dazu siehe unter D.V.3.c)].
2.
BND-Außenstelle Gablingen
Der Ausschuss hat sich auch mit der Außenstelle des BND in Gablingen befasst. Insbesondere ist den Fragen
nach einer möglichen Präsenz von Nachrichtendiensten der Five Eyes-Staaten in dieser BND-Außenstelle,
einer Partizipation eines Five Eyes-Nachrichtendienstes an den in Gablingen gewonnenen Daten und der
Verwendung von Five Eyes-Techniken in dieser Liegenschaft nachgegangen worden.
a)
Presseberichterstattung
Bereits im Jahr 2011 gab es Presseveröffentlichungen zu der angeblichen BND-Außenstelle in Gablingen.
Darin wurde vermutet, dass sich hinter der als „Fernmeldestelle Süd“ bezeichneten Anlage der Bundeswehr
eine Abhöranlage des BND verbirgt. Die Amerikaner sollen das Areal 1945 übernommen haben. Von dieser
5645)
5646)
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5649)
5650)
5651)
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 16 und S. 19.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 28.
E. B., Protokoll-Nr. 37 II – Auszug offen, S. 5.
E. B., Protokoll-Nr. 37 II – Auszug offen, S. 5.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 17.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 17.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 17.