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Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung

4.1 Aus Kontrolle und Beratung
4.1.1 Langzeit-Forschung zu Bildungsprozessen und
-verläufen in Deutschland
Bei einem Informations- und Beratungsbesuch beim
Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e. V. (LIfBi) im
Frühjahr 2018 habe ich mich über Inhalte und Abläufe
des Nationalen Bildungspanels (NEPS) informiert.
Mit dem NEPS sollen Längsschnittdaten zu Kompetenz‑
entwicklungen, Bildungsprozessen, Bildungsentschei‑
dungen und Bildungsrenditen über die gesamte Lebens‑
spanne erhoben werden. Das 2009 gestartete Projekt
wird seit 2014 vom LIfBi an der Otto-Friedrich-Universi‑
tät in Bamberg durchgeführt. Mit rund 60.000 regelmä‑
ßig befragten Zielpersonen handelt es sich um die größte
Bildungsstudie zur Erforschung von Bildungsverläufen
in Deutschland. Beteiligt ist ein Netzwerk von rund 200
Wissenschaftlern an 29 Institutionen, darunter Univer‑
sitäten und Forschungseinrichtungen der Bereiche Päda‑
gogik, Psychologie, Soziologie und Ökonomie.
Die Geschäftsführung des Instituts ist 2017 an mich
herangetreten und hat um eine datenschutzrechtliche
Beratung gebeten. Dabei standen die Verantwortung im
Umgang mit den Kontaktdaten der Studienteilnehmen‑
den und konkrete Fragen der Wirksamkeit der Einwilli‑
gungen, der Anonymisierung der Erhebungsdaten sowie

einer Datenweitergabe an Partner des NEPS-Netzwerks
im Vordergrund. Im Informations- und Beratungstermin
vor Ort haben sich meine Mitarbeiter außerdem die
Arbeitsweise des institutseigenen Forschungsdatenzent‑
rums demonstrieren lassen. Sie konnten mir von einem
durchweg positiven Gesamteindruck und einem hohen
Datenschutzniveau in der Aufgabenwahrnehmung des
Leibniz-Instituts berichten. Die Beratung stieß bei den
Verantwortlichen auf großes Interesse, so etwa meine
Hinweise zur konkreten Gestaltung der vom Institut
zur Legitimation der Verarbeitung personenbezogener
Daten eingeholten Einwilligung der Teilnehmenden und
zu den Anforderungen an die Informiertheit der Betrof‑
fenen. Die erkennbare Sensibilisierung der Mitarbeite‑
rinnen und Mitarbeiter für Datenschutzfragen war sehr
erfreulich.
Dem nachvollziehbar dargelegten Wunsch des Insti‑
tuts nach größerer Flexibilität auch im Umgang mit
den Kontaktdaten der Studienteilnehmenden stehe ich
grundsätzlich offen gegenüber, solange die dazu erfor‑
derlichen organisatorischen und verfahrenstechnischen
Veränderungen den vorgefundenen Datenschutzstan‑
dard nicht beeinträchtigen.
4.A Zudem von besonderem Interesse
1.1, 14.1.1, 17.9, Die Arbeit des BfDI in Zahlen

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018

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