Drucksache 18/1200
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
teriums für Arbeit und Soziales ist auf die gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) zurückzuführen.
Der Informationsbedarf ist hier nach wie vor sehr
hoch.
Die einzelnen Ressorts waren im Berichtszeitraum
unterschiedlich stark betroffen. Dies belegt das themenbezogen unterschiedlich ausgeprägte Interesse
der Bürgerinnen und Bürger, lässt aber keine Rückschlüsse auf den Umgang der jeweiligen Behörde mit
dem IFG zu.
Dabei weist nicht jede Beschwerde auf eine fehlerhafte Anwendung des IFG hin. Die öffentlichen Stellen haben sich verstärkt mit dem IFG befasst und
haben in einer Reihe der Fälle berechtigte Gründe,
den Informationszugang abzulehnen.
Es besteht auch keine generelle Kontinuität bei den
Geschäftsbereichen, zu denen verhältnismäßig viele
Eingaben bei mir eingehen. Die hohe Anzahl von
Beschwerden im Geschäftsbereich des Bundesminis-
Abbil dung 2 ( z u N r . 4.1.1)
Ergebnis der Eingaben 2012 / 2013
80
70
60
69
59
50
36
18
20
21
19
9
1
2012
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
2013
Beanstandung
Zugang nicht
nachvollziehbar
abgelehnt
Zugang rechtmäßig
abgelehnt
Zugang (teilweise)
gewährt
0
allgemeine Anfragen;
IFG der Länder
0
0
1
keine
Einverständniserklärung
Namensnennung
10
2
0
2
5
5
Eingaben noch nicht
abgeschlossen
30
26
Gebührenentscheidung
(negativ)
33
Gebührenentscheidung
(positiv)
40