Drucksache 18/1200

––46
46––

Im aktuellen Berichtszeitraum ist der Wunsch nach
Beratung bei Bürgern und Behörden merklich angestiegen. Die Möglichkeit, mein Haus um Rat und
Hilfe zu bitten, wurde stärker wahrgenommen als in
den Jahren zuvor.
Nachdem im vorangegangenen Berichtszeitraum die
Zahl der Eingänge bereits um 11 Prozent angestiegen
war (vgl. 3. TB Nr. 4.1), hat sie im aktuellen Berichtszeitraum weiter zugenommen. 397 Bürgerinnen
und Bürger haben sich an mich gewandt, um Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Rechtes auf
Informationszugang oder Auskünfte zum Informationsfreiheitsrecht zu erhalten. Das entspricht einem
Anstieg von 43 Prozent gegenüber dem letzten Berichtszeitraum.
Im Jahr 2012 verzeichnete ich 191, im Jahr darauf
206 Eingaben. In 122 Fällen wandten sich Bürgerinnen und Bürger 2012 an mich, weil sie ihr Recht auf

4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansahen. In 69 Fällen
wurde ich um allgemeine Auskünfte zur Anwendung
des IFG gebeten.
2013 nahm die Anzahl der Eingaben weiter zu. Bei
insgesamt 206 Eingaben war die Anzahl der Anrufungen nach § 12 Absatz 1 IFG deutlich
(7,8 Prozent) höher als 2012. So wandten sich
147 Bürgerinnen und Bürger an mich, weil sie ihr
Recht auf Informationszugang als verletzt ansahen.
Die Anzahl der allgemeinen Anfragen reduzierte sich
von 69 im Jahr 2012 auf 59 im Jahr 2013. Dies ist
ein Rückgang von 14,4 Prozent.
Wie auch schon in den vergangenen Jahren waren
die Eingaben teilweise sehr komplex, so dass auch
der Bearbeitungs- und Zeitaufwand entsprechend
angestiegen ist.

Select target paragraph3